Drucksache - 1513/III
Die Bezirksverordnetenversammlung beruft ab sofort
für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf als beratendes Mitglied
des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter für die Vertretung des
Bezirkselternausschusses ………………………….. Begründung: Dem Jugendhilfeausschuss gehören als
beratende Mitglieder an (§ 35 Abs. 7 AGKJHG): 1. das für den Geschäftsbereich
Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamts, 2. der Leiter oder die Leiterin der
Verwaltung des Jugendamts, 3. eine in der Mädchenarbeit erfahrene
Frau, 4. eine in der Arbeit mit
behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person, 5. eine Person zur Vertretung des
Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten, 6. eine Person zur Vertretung des
Bezirksschulbeirates, 7.
je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen
Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände und 8. bis zu drei weitere Personen aus
der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen. Durch das Ausscheiden des beratenden ordentlichen Mitgliedes,
Frau Claudia Specht als Vertreterin des Bezirkselternausschusses, ist ein
ordentliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied neu zu berufen. Die genannten beratenden ordentlichen Mitglieder sind von
der vorschlagsberechtigten Stelle benannt worden und von der
Bezirksverordnetenversammlung zu berufen.
---------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat
in ihrer 39. Sitzung am 19.05.2010 per Beschluss folgende Vorlage angenommen: Die Bezirksverordnetenversammlung beruft ab sofort
für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf als beratendes Mitglied
des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter für die Vertretung des
Bezirkselternausschusses ………………………………… Rögner-Francke BVVorsteher Anmerkung: Die Namen und weiteren persönlichen
Angaben von Bürgern, die von der Bezirksverordnetenversammlung in Ehrenämter
gewählt oder aus diesen abberufen werden, dürfen aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Sie fehlen an dieser Stelle.
Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen
die Unterlagen in Papierform vollständig vor. |
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