Drucksache - 1493/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Zielsetzung des Bebauungsplans 6-15 "Curtiusstraße" so zu ändern, dass keine zusätzliche Einzelhandelsansiedlung möglich wird.
Begründung:
Berliner Woche, Zehlendorf, 05. Mai 2010:
"An die Curtiusstraße gehört Wohnbebauung hin, und kein Gewerbe, durch das zusätzlicher Verkehr angezogen wird", erklärte Christian Goiny, CDU-Mitglied des Abgeordnetenhauses. Dass erst die CDU-Fraktion in der BVV durch einen gemeinsamen Beschluss mit der FDP-Fraktion den Weg für den neuen Gewerbestandort in Lichterfelde-West geebnet hat, bezeichnete er als Fehler. "Der muss korrigiert werden."
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. Mai 2010
Für die SPD-Fraktion
Karnetzki Buchta
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Der Antrag wurde am 08.06.2010 in der 43. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten. Dabei legten die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN den folgenden Änderungsantrag zu dem Antrag der SPD-Fraktion vor:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Zielsetzung des Bebauungsplans 6-15 „Curtiusstraße“ so geändert werden kann, dass keine zusätzliche Einzelhandelsansiedlung möglich wird, ohne dass auf Bezirk oder Land irgendwelche Entschädigungen oder sonstigen Ansprüche zukommen können.“
Auf Bitten der SPD-Fraktion wird der Antrag vertagt.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 06.07.2010 in der 44. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und gemäß dem zur vorigen Sitzung vorgelegten Änderungsantrag gegen den Willen der Antrag stellenden Fraktion geändert.
Die Änderung wurde mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 9 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 41. Sitzung am 15.09.2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Zielsetzung des Bebauungsplans 6-15 „Curtiusstraße“ so geändert werden kann, dass keine zusätzliche Einzelhandelsansiedlung möglich wird, ohne dass auf Bezirk oder Land irgendwelche Entschädigungen oder sonstigen Ansprüche zukommen können.
Rögner-Francke BVVorsteher
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