Drucksache - 1466/III  

 
 
Betreff: Umbenennung der Takustraße in Konrad-Zuse-Straße
Status:öffentlichAktenzeichen:1010
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Karnetzki, Richter 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.04.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Kultur und Bürgerdienste Empfehlung
20.05.2010 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste vertagt     
17.06.2010 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.09.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 13.04.2010
BE BiKu vom 17.06.2010
Beschluss vom 15.09.2010

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, entsprechend der Initiative des Konrad-Zuse-Zentrums für Informationstechnik Berlin aus Anlass des 100. Geburtstags des Computer-Pioniers in diesem Juni die Takustraße in Konrad-Zuse-Straße umzubenennen.

 

Begründung:

 

Das Wissenschaftsjahr 2010 und der 100. Geburtstag des Computerpioniers ist ein geeigneter Anlass, die Straße, in dem das Konrad-Zuse-Institut seinen Sitz hat, nach Konrad Zuse zu benennen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13. April 2010

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Karnetzki                            Richter

 

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Der Antrag wurde am 17.06.2010 in der 31. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Ehrhardt

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 41. Sitzung am 15.09.2010 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 

 
 

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