Drucksache - 1439/III  

 
 
Betreff: Kinderbetreuung während der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
Status:öffentlichAktenzeichen:1021
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Karnetzki, Buchta 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.03.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
27.04.2010 
37. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Haushaltsausschuss Empfehlung
07.10.2010 
52. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
27.10.2010 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 08.03.2010
Ergebnis JHA vom 27.04.2010
Entscheidung ÄR vom 08.09.2010
BE HH vom 07.10.2010
Beschluss vom 27.10.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Während der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung wird zukünftig eine Kinderbetreuung organisiert.

 

Begründung

 

Das kommunalpolitische Engagement ist eine ehrenamtliche politische Tätigkeit, die jedem ermöglicht werden soll. Hierzu gehört auch die Vereinbarkeit von Familie und politischer Tätigkeit.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 8. März 2010

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Karnetzki                            Buchta

 

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Der Antrag wurde am 27.04.2010 in der 37. Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit folgendem Ergebnis beraten:

 

Der Jugendhilfeausschuss erklärt sich für nicht zuständig und bittet den Ältestenrat, den Bedarf und Realisierbarkeit zu prüfen.

 

 

Karnetzki

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag wurde am 08.09.2010 in der 41. Sitzung des Ältestenrats beraten. Dabei herrschte bei allen vier Fraktionen einmütig die Auffassung, dass dem Jugendhilfeausschuss nichts mitzuteilen sei, da dieser sich als nicht zuständig erklärt hatte. Vielmehr sei der Antrag dem federführenden Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung zuzuleiten.

 

 

Ronnisch

Stellv. BVVorsteher

 

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Der Antrag wurde am 07.10.2010 in der 52. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 27.10.2010 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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