Drucksache - 1400/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass das Jahrgangsübergreifende Lernen (JÜL) an den Grundschulen in der ersten
und zweiten Jahrgangsstufe auf freiwilliger Grundlage weitergeführt wird. Die
Grundschulen sollten von der Verpflichtung zur jahrgangsübergreifenden
Organisation der Klassen der Schulanfangsphase entbunden werden. Begründung: Seit der
verpflichtenden Einführung des Jahrgangsübergreifenden Lernens (JÜL) zeigt
sich, dass die Grundschulen erhebliche Probleme zu bewältigen haben:
Beispiele
einiger Grundschulen zeigen jedoch, dass das Jahrgangsübergreifende Lernen
(JÜL) trotz dieser Schwierigkeiten sich positiv entwickelt. Entsprechend
dem Beschluss des Bezirkslehrerausschusses Steglitz-Zehlendorf vom 3.12.2010
sollte die Einführung von JÜL der Regelungskompetenz der schulischen Gremien
vor Ort unterstehen. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 09. Februar 2010 Für die
Fraktion der FDP Rolf
Breidenbach, Siegfried Tulke ------------------------------------------------------------------------------------------------------ Der
Antrag wurde am 02.03.2010 in der 37. Sitzung des Schulausschusses beraten. Die
Fraktion der CDU ist dem Antrag beigetreten. Der
Antrag wurde vertagt. Krohm Ausschussvorsitzende ------------------------------------------------------------------------------------------------------ Der
Antrag wurde am 06.04.2010 in der 38. Sitzung des Schulausschusses beraten und
bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung
angenommen. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen. Krohm Ausschussvorsitzende ---------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat
in ihrer 38. Sitzung am 21.04.2010 beschlossen: Das
Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass das Jahrgangsübergreifende Lernen (JÜL) an den Grundschulen in der ersten
und zweiten Jahrgangsstufe auf freiwilliger Grundlage weitergeführt wird. Die
Grundschulen sollten von der Verpflichtung zur jahrgangsübergreifenden
Organisation der Klassen der Schulanfangsphase entbunden werden. Rögner-Francke BVVorsteher |
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