Drucksache - 1320/III  

 
 
Betreff: Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück
Status:öffentlichAktenzeichen:879
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Markl-Vieto, Schellenberg 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Umweltausschuss Empfehlung
21.01.2010 
27. öffentliche Sitzung des Umweltausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.02.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 08.12.2009
Anlage
BE Um vom 21.01.2010
Beschluss vom 17.02.2010
dazu gehörige Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksverordnetenvorstehers vom 28.09.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung von Steglitz-Zehlendorf fordert die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, den Gesetzentwurf zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft des Volksbegehrens "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück", mit dem die sofortige Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vorgeschrieben wird, vorbehaltlos und unverfälscht zu übernehmen, so dass die Einleitung der zweiten Phase des Volksbegehrens und gegebenenfalls ein Volksentscheid zur Sache gegenstandslos wird.

 

Begründung:

Der Verfassungsgerichtshof von Berlin hat mit seinem Urteil vom 06.10.2009 festgestellt, dass die Weigerung des Senats, ein Volksgesetzgebungsverfahren über den Entwurf des "Gesetzes zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft" durchzuführen, verfassungswidrig war.

Mit dem vorgeschlagenen Gesetz soll die Möglichkeit über Geheimverträge des Senats mit privaten Unternehmen Kernbereiche der sozialstaatlichen Daseinsvorsorge der öffentlichen Kontrolle und der Regelungskompetenz der Volksgesetzgebung zu entziehen und dabei etwa geltendes Recht zu unterlaufen, deutlich eingeschränkt werden.

Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Zulässigkeit des Volksbegehrens ist eine viermonatige Frist angelaufen, in der vom Abgeordnetenhaus zu entscheiden ist, ob es den Gesetzentwurf der Bürgerinitiative "Berliner Wassertisch" übernimmt, ignoriert oder ausdrücklich ablehnt. Ein Stimmungssignal aus dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf soll hier gesetzt werden.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08.12.2009

 

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Markl-Vieto                                                                      Schellenberg

 

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Der Antrag wurde am 21.01.2010 in der 27. Sitzung des Umweltausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 17.02.2010 beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung von Steglitz-Zehlendorf fordert die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, den Gesetzentwurf zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft des Volksbegehrens "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück", mit dem die sofortige Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vorgeschrieben wird, vorbehaltlos und unverfälscht zu übernehmen, so dass die Einleitung der zweiten Phase des Volksbegehrens und gegebenenfalls ein Volksentscheid zur Sache gegenstandslos wird.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 


 
 

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