Drucksache - 1311/III
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich gemeinsam mit dem BA Charlottenburg- Wilmersdorf
dafür einzusetzen, dass der Straßenzug Laubacher-, Maßmann-, Lepsiusstraße von
der Schildhornstraße bis zur Grunewaldstraße nur noch mit Tempo 30 befahren
werden darf. Begründung: In einem
analogen Antrag (BVV Charlottenburg-Wilmersdorf DN 1531/III) wird für den in
diesem Bezirk gelegenen Teil des Straßenzuges Tempo 30 beantragt mit folgender
Begründung, der ich mich gerne anschließe: Der
genannte Straßenzug ist durchgängig sehr schmal und kurvenreich, was
insbesondere bei der Umfahrung der Kirche am Bergheimer Platz und der Kurve an
der Markelstraße mit Tempo 50 zu erheblichem Unfallpotential führt. Der
Straßenzug wird zusätzlich von vielen Schulkindern gequert, da mehrere Schulen
in unmittelbarer Umgebung liegen. Aufgrund der Eigenschaft dieses
Straßenabschnitts als reine Wohnstraße sollte er auch im Sinne des Lärmschutzes
durchgängig nur noch mit Tempo 30 befahren werden dürfen. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 08.12.2009 Für die
Fraktion GRÜNE Markl-Vieto
Köhne --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 02.02.2010 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
und Verkehr beraten und wie folgt geändert: „Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich gemeinsam mit dem BA Charlottenburg- Wilmersdorf
dafür einzusetzen, dass der Straßenzug Laubacher-, Maßmann-, Lepsiusstraße bis
zur Grunewaldstraße nur noch mit Tempo 30 befahren werden darf.“ Begründung: Unverändert. Die
Fraktion der SPD ist dem Antrag beigetreten. Bei einer
Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 6 Ja-Stimmen und 7
Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten
Fassung empfohlen. Köhne Ausschussvorsitzender ---------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat
in ihrer 36. Sitzung am 17.02.2010 beschlossen: Der Antrag
ist abgelehnt. Rögner-Francke BVVorsteher |
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