Drucksache - 1242/III  

 
 
Betreff: Kreisverkehrregelung am Ende der Martin-Buber-Straße
Status:öffentlichAktenzeichen:770
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Mückisch 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.10.2009 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 13.10.2009
Beschluss vom 21.10.2009
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.01.2010

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob für den Straßenverlauf um den Parkplatz vor dem Postamt am Ende der Martin-Buber-Straße eine Kreisverkehr- oder Einbahnregelung eingerichtet werden kann.

 

Begründung

Zurzeit können die Straßen um den Platz in allen Richtungen befahren werden mit der Folge von Behinderungen, Staubildungen und gefährlichen Ausweichmanövern z.B. durch rückwärts fahrende Kraftfahrzeuge.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13.10.2009

 

 

Für die CDU-Fraktion

 

 

H i p p e                                   M ü c k i s c h

 

 

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Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 21.10.2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob für den Straßenverlauf um den Parkplatz vor dem Postamt am Ende der Martin-Buber-Straße eine Kreisverkehr- oder Einbahnregelung eingerichtet werden kann.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 

 
 

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