Drucksache - 1146/III
1. Gegenstand
der Vorlage: Landschaftsplan
XII-L-6 Steglitz-Zentrum 2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat
Uwe Stäglin Die
Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu
nehmen. Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am 11.08.2009 die Festsetzung des Landschaftsplans XII-L-6 Steglitz-Zentrum
gemäß § 10 Abs. 9 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) in Verbindung mit §
36 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) als Rechtsverordnung beschlossen. Auf die
als Anlage beigefügte Rechtsverordnung sowie die Begründung wird verwiesen. Norbert
Kopp Uwe
Stäglin Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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