Drucksache - 0925/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in geeigneter Weise gegen Farbschmierereien, wilde Beschriftungen, Beklebungen und Plakatierungen insbesondere bei Verteilerkästen der Versorgungsunternehmen im Straßenland vorzugehen.
Hierzu gehört - stets unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - unter anderem
· der Erlass von bauaufsichtlichen Beseitigungsverfügungen gemäß §§ 17 Abs. 1 ASOG i.V.m. § 77 Abs. 2 BauO Bln gegen die jeweiligen Eigentümer oder · bei der Erteilung von Genehmigungen durch das Bezirksamt für die Errichtung der Verteilerkästen der Erlass entsprechender Auflagen mit dem Inhalt, die Verteilerkästen "graffitifest" zu errichten und regelmäßig zu säubern/ zu warten.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13.01.2009
Für die CDU-Fraktion
Hippe Schwarz ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Antrag wurde am 10.02.2009 in der 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hampel Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 18.02.2009 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in geeigneter Weise gegen Farbschmierereien, wilde Beschriftungen, Beklebungen und Plakatierungen insbesondere bei Verteilerkästen der Versorgungsunternehmen im Straßenland vorzugehen.
Hierzu gehört - stets unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - unter anderem
· der Erlass von bauaufsichtlichen Beseitigungsverfügungen gemäß §§ 17 Abs. 1 ASOG i.V.m. § 77 Abs. 2 BauO Bln gegen die jeweiligen Eigentümer oder · bei der Erteilung von Genehmigungen durch das Bezirksamt für die Errichtung der Verteilerkästen der Erlass entsprechender Auflagen mit dem Inhalt, die Verteilerkästen "graffitifest" zu errichten und regelmäßig zu säubern/ zu warten.
Ronnisch Stellv. BVVorsteher
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