Drucksache - 0919/III
Ich frage
das Bezirksamt:
Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 09.01.2009 Renate
Krohm Antwort des
Bezirksamts: Sehr geehrter Herr Rögner-Francke, die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Mensen und Küchenbetriebe in Schulen werden risikoorientiert (d.h. die Größe des Betriebes, seine Verantwortungsstruktur, seine überregionale Bedeutung, die Hygienesensibilität der Produkte, die Beanstandungsrate in der Vergangenheit, die Durchführung von plausiblen Eigenkontrollen, sowie die Hygienekompetenz der Mitarbeiter ergeben zusammen einen Risikowert) zwischen 1 – 3 mal jährlich amtlich auf Einhaltung lebensmittelrechtlicher Normen kontrolliert. Die amtliche Kontrolle von Arbeitsplatzbestimmungen fällt nicht in die Kompetenz des Bezirks. Eine genaue Zusammenstellung der Kontrollfrequenz in 2008, der letzten Kontrolle und der Kontrollergebnisse mit entsprechenden Maßnahmen ist der beiliegenden Exel-Tabelle zu entnehmen.
2. Wie
regelmäßig und wann zuletzt wurden die Lieferanten und Catering-Unternehmen
hinsichtlich der Einhaltung von Lebensmittel-, Hygiene- und
Arbeitsplatzbestimmungen kontrolliert, die diese Schulen und Horte mit
Lebensmitteln und Speisen beliefern? Schulen und Horte werden i.d.R. von Großküchen beliefert. Teilweise sind diese Großküchen auch im Bezirk SZ ansässig. Risikoorientierte Kontrollen finden dort 2 – 4 mal im Jahr statt. Fast ausschließlich werden dabei nur geringgradige Hygienemängel bzw. Dokumentationsmängel vorgefunden (Mängelhäufigkeit und Mängelgewichtung weit geringer als in der Gastronomie). Eine Ermittlung, welcher Cateringbetrieb wohin liefert erfolgt nicht routinemäßig, sondern nur im Einzelfall, wenn erhebliche lebensmittelrechtliche Beanstandungen auftreten, die eine Rückverfolgung notwendig erscheinen läßt.
3.
Was
wurde im Einzelnen untersucht, und ist es hierbei schon zu Beanstandungen
gekommen? Falls ja, in welchem Umfang, an welchen Standorten und wie wurde
jeweils reagiert? Bezüglich
der Schulen und Horte verweise ich auf die Exel-Tabelle in der Anlage. Grundsätzlich
gilt, dass alle amtlichen Kontrollen eine allgemeine Kontrolle der Örtlichkeit
und der Dokumentation der Eigenkontrolle beinhalten. Darüber hinaus gibt es
situationsbezogene Schwerpunktsetzungen (z.B. Personalhygiene, Reinigungs- und
Desinfektionsmittel, Luftführung, Entsorgungskonzepte, Wareneingangskontrolle,
Schädlingsbekämpfung, Temperaturkontrollen, u.a.). Festgestellte
Beanstandungen führen in fast allen Fällen zur umgehenden Beseitigung des
Beanstandungsgrundes. Mit
freundlichen Grüßen Barbara
Loth Bezirksstadträtin Anlage |
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