Drucksache - 0813/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, für die Straßenausbaumaßnahmen in der Hildburghauser
Straße und im Blanckertzweg, wie im Straßenausbaubeitragsgesetz (§ 3 Abs. 3
Satz 5 StrABG) gefordert "kostengünstige Alternativausbauten" zu
erarbeiten und der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen. Bei dieser Planung
sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1.
Parkstreifen - anstelle der vom Bezirksamt geplanten Parkbuchten, sollten dort,
wo erforderlich, Parkstreifen, deren Überfahrt durch Fahrzeuge über Flachborde
auf 8 cm starkem Beton-Verbundsteinpflaster auf Kies- und Sandbett (Bauklasse
V) gewährleistet wird, geprüft werden. 2. Radwege
- bei der gesamten Maßnahme muss entgegen den bisherigen Planungen des
Bezirksamtes zur Verkehrssicherheit auf Fahrradangebotsstreifen auf der
Fahrbahn verzichtet werden. Der Fahrradverkehr muss, wie bisher, auch auf den
Fußgängerwegen ermöglicht werden und die Unterführung am S-Bahnhof Osdorfer
Straße muss, wie im BVV-Beschluss Nr. 172/III gefordert, für den Fahrradverkehr
geöffnet werden. Die zu diesem letzten Punkt getroffenen Aussagen des
Bezirksamtes sind nicht überzeugend. 3. Kanalisation
- bei der Entwässerung ist zu prüfen, inwieweit auf die im Blanckertzweg und in
weiten Teilen der Hildburghauser Straße vorhandenen Mischwasserkanäle
zurückgegriffen werden kann, ohne neue, teure Regenwasserkanäle anlegen zu
müssen. 4. Fahrbahnbreiten/Bauklassen
- im Blanckertzweg ist die Verringerung der Fahrbahnbreite auf 6,50 m zu
prüfen, damit auf das Birkenwäldchen nicht zurückgegriffen werden muss. Die
Schaffung einer Links- sowie einer Rechtsabbiegespur an der Einmündung zur
Osdorfer Straße unter Einbeziehung der bisherigen Planungen zum Abbau des nicht
mehr genutzten Teils des AWO-Gebäudes, bleiben davon unberührt. Im Zusammenhang
mit der verringerten Fahrbahnbreite ist entgegen der bisherigen Planungen des
Bezirksamtes (Bauklasse II) auch ein verringerter Straßenaufbau der Bauklasse
III zu prüfen. 5. Verkehrsinseln
- auf die vom Bezirksamt geplante Verkehrsinsel an der Kreuzung mit der
Sondershauser Straße sollte verzichtet werden. Anstatt dessen sollte eine
Verkehrsinsel an der Kreuzung Glaubertstraße/Geraer Straße geprüft werden, weil
hier viele Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (bald auch eine große
Senioreneinrichtung) gelegen sind und an dieser Stelle viele Fußgänger die
Hildburghauser Straße queren. Berlin Steglitz-Zehlendorf, den
16.09.2008 Für die Fraktion der CDU Wesser Rolle -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 02.12.2008 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 4
Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen. Hampel Ausschussvorsitzender ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 10.12.2008 beschlossen: Das
Bezirksamt wird ersucht, für die Straßenausbaumaßnahmen in der Hildburghauser
Straße und im Blanckertzweg, wie im Straßenausbaubeitragsgesetz (§ 3 Abs. 3
Satz 5 StrABG) gefordert "kostengünstige Alternativausbauten" zu
erarbeiten und der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen. Bei dieser Planung
sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1.
Parkstreifen - anstelle der vom Bezirksamt geplanten Parkbuchten, sollten dort,
wo erforderlich, Parkstreifen, deren Überfahrt durch Fahrzeuge über Flachborde
auf 8 cm starkem Beton-Verbundsteinpflaster auf Kies- und Sandbett (Bauklasse
V) gewährleistet wird, geprüft werden. 2. Radwege
- bei der gesamten Maßnahme muss entgegen den bisherigen Planungen des
Bezirksamtes zur Verkehrssicherheit auf Fahrradangebotsstreifen auf der
Fahrbahn verzichtet werden. Der Fahrradverkehr muss, wie bisher, auch auf den
Fußgängerwegen ermöglicht werden und die Unterführung am S-Bahnhof Osdorfer
Straße muss, wie im BVV-Beschluss Nr. 172/III gefordert, für den Fahrradverkehr
geöffnet werden. Die zu diesem letzten Punkt getroffenen Aussagen des
Bezirksamtes sind nicht überzeugend. 3. Kanalisation
- bei der Entwässerung ist zu prüfen, inwieweit auf die im Blanckertzweg und in
weiten Teilen der Hildburghauser Straße vorhandenen Mischwasserkanäle
zurückgegriffen werden kann, ohne neue, teure Regenwasserkanäle anlegen zu
müssen. 4. Fahrbahnbreiten/Bauklassen
- im Blanckertzweg ist die Verringerung der Fahrbahnbreite auf 6,50 m zu
prüfen, damit auf das Birkenwäldchen nicht zurückgegriffen werden muss. Die
Schaffung einer Links- sowie einer Rechtsabbiegespur an der Einmündung zur
Osdorfer Straße unter Einbeziehung der bisherigen Planungen zum Abbau des nicht
mehr genutzten Teils des AWO-Gebäudes, bleiben davon unberührt. Im Zusammenhang
mit der verringerten Fahrbahnbreite ist entgegen der bisherigen Planungen des Bezirksamtes
(Bauklasse II) auch ein verringerter Straßenaufbau der Bauklasse III zu prüfen. 5. Verkehrsinseln
- auf die vom Bezirksamt geplante Verkehrsinsel an der Kreuzung mit der
Sondershauser Straße sollte verzichtet werden. Anstatt dessen sollte eine
Verkehrsinsel an der Kreuzung Glaubertstraße/Geraer Straße geprüft werden, weil
hier viele Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (bald auch eine große
Senioreneinrichtung) gelegen sind und an dieser Stelle viele Fußgänger die
Hildburghauser Straße queren. Rögner-Francke BVVorsteher
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