Drucksache - 0813/III  

 
 
Betreff: Hildburghauser Straße/Blanckertzweg - "kostengünstige Alternativausbauten benennen"!
Status:öffentlichAktenzeichen:571
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Wesser, Rolle 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.09.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
07.10.2008 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
11.11.2008 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
02.12.2008 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
10.12.2008 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 16.09.2008
BE Stapl vom 02.12.2008
Beschluss vom 10.12.2008
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 31.03.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für die Straßenausbaumaßnahmen in der Hildburghauser Straße und im Blanckertzweg, wie im Straßenausbaubeitragsgesetz (§ 3 Abs. 3 Satz 5 StrABG) gefordert "kostengünstige Alternativausbauten" zu erarbeiten und der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen. Bei dieser Planung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

1.  Parkstreifen - anstelle der vom Bezirksamt geplanten Parkbuchten, sollten dort, wo erforderlich, Parkstreifen, deren Überfahrt durch Fahrzeuge über Flachborde auf 8 cm starkem Beton-Verbundsteinpflaster auf Kies- und Sandbett (Bauklasse V) gewährleistet wird, geprüft werden.

 

2.  Radwege - bei der gesamten Maßnahme muss entgegen den bisherigen Planungen des Bezirksamtes zur Verkehrssicherheit auf Fahrradangebotsstreifen auf der Fahrbahn verzichtet werden. Der Fahrradverkehr muss, wie bisher, auch auf den Fußgängerwegen ermöglicht werden und die Unterführung am S-Bahnhof Osdorfer Straße muss, wie im BVV-Beschluss Nr. 172/III gefordert, für den Fahrradverkehr geöffnet werden. Die zu diesem letzten Punkt getroffenen Aussagen des Bezirksamtes sind nicht überzeugend.

 

3.       Kanalisation - bei der Entwässerung ist zu prüfen, inwieweit auf die im Blanckertzweg und in weiten Teilen der Hildburghauser Straße vorhandenen Mischwasserkanäle zurückgegriffen werden kann, ohne neue, teure Regenwasserkanäle anlegen zu müssen.

 

4.       Fahrbahnbreiten/Bauklassen - im Blanckertzweg ist die Verringerung der Fahrbahnbreite auf 6,50 m zu prüfen, damit auf das Birkenwäldchen nicht zurückgegriffen werden muss. Die Schaffung einer Links- sowie einer Rechtsabbiegespur an der Einmündung zur Osdorfer Straße unter Einbeziehung der bisherigen Planungen zum Abbau des nicht mehr genutzten Teils des AWO-Gebäudes, bleiben davon unberührt. Im Zusammenhang mit der verringerten Fahrbahnbreite ist entgegen der bisherigen Planungen des Bezirksamtes (Bauklasse II) auch ein verringerter Straßenaufbau der Bauklasse III zu prüfen.

 

5.       Verkehrsinseln - auf die vom Bezirksamt geplante Verkehrsinsel an der Kreuzung mit der Sondershauser Straße sollte verzichtet werden. Anstatt dessen sollte eine Verkehrsinsel an der Kreuzung Glaubertstraße/Geraer Straße geprüft werden, weil hier viele Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (bald auch eine große Senioreneinrichtung) gelegen sind und an dieser Stelle viele Fußgänger die Hildburghauser Straße queren.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16.09.2008

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

Wesser       Rolle

 

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Der Antrag wurde am 02.12.2008 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Hampel

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 10.12.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für die Straßenausbaumaßnahmen in der Hildburghauser Straße und im Blanckertzweg, wie im Straßenausbaubeitragsgesetz (§ 3 Abs. 3 Satz 5 StrABG) gefordert "kostengünstige Alternativausbauten" zu erarbeiten und der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen. Bei dieser Planung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

1.  Parkstreifen - anstelle der vom Bezirksamt geplanten Parkbuchten, sollten dort, wo erforderlich, Parkstreifen, deren Überfahrt durch Fahrzeuge über Flachborde auf 8 cm starkem Beton-Verbundsteinpflaster auf Kies- und Sandbett (Bauklasse V) gewährleistet wird, geprüft werden.

 

2.  Radwege - bei der gesamten Maßnahme muss entgegen den bisherigen Planungen des Bezirksamtes zur Verkehrssicherheit auf Fahrradangebotsstreifen auf der Fahrbahn verzichtet werden. Der Fahrradverkehr muss, wie bisher, auch auf den Fußgängerwegen ermöglicht werden und die Unterführung am S-Bahnhof Osdorfer Straße muss, wie im BVV-Beschluss Nr. 172/III gefordert, für den Fahrradverkehr geöffnet werden. Die zu diesem letzten Punkt getroffenen Aussagen des Bezirksamtes sind nicht überzeugend.

 

3.       Kanalisation - bei der Entwässerung ist zu prüfen, inwieweit auf die im Blanckertzweg und in weiten Teilen der Hildburghauser Straße vorhandenen Mischwasserkanäle zurückgegriffen werden kann, ohne neue, teure Regenwasserkanäle anlegen zu müssen.

 

4.       Fahrbahnbreiten/Bauklassen - im Blanckertzweg ist die Verringerung der Fahrbahnbreite auf 6,50 m zu prüfen, damit auf das Birkenwäldchen nicht zurückgegriffen werden muss. Die Schaffung einer Links- sowie einer Rechtsabbiegespur an der Einmündung zur Osdorfer Straße unter Einbeziehung der bisherigen Planungen zum Abbau des nicht mehr genutzten Teils des AWO-Gebäudes, bleiben davon unberührt. Im Zusammenhang mit der verringerten Fahrbahnbreite ist entgegen der bisherigen Planungen des Bezirksamtes (Bauklasse II) auch ein verringerter Straßenaufbau der Bauklasse III zu prüfen.

 

5.       Verkehrsinseln - auf die vom Bezirksamt geplante Verkehrsinsel an der Kreuzung mit der Sondershauser Straße sollte verzichtet werden. Anstatt dessen sollte eine Verkehrsinsel an der Kreuzung Glaubertstraße/Geraer Straße geprüft werden, weil hier viele Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (bald auch eine große Senioreneinrichtung) gelegen sind und an dieser Stelle viele Fußgänger die Hildburghauser Straße queren.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 
 

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