Drucksache - 0783/III (neu)
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass der Fußgängerübergang in der Onkel-Tom-Straße (Ecke Riemeisterstraße,
Quermatenweg) mit einem Zebrastreifen ergänzt wird. Des
Weiteren möge das Bezirksamt prüfen, ob der Fußgängerübergang mittelfristig
durch eine Lichtzeichensignalanlage mit Bedarfsanforderung gesichert werden
kann. Begründung: Die
Kreuzung Onkel-Tom-Straße, Riemeisterstraße und Quermatenweg stellt einen
Unfallschwerpunkt dar, da diese Kreuzung einerseits schwer einzusehen ist und
andererseits der Individualverkehr diese oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit
passiert. Die vorhandene Mittelinsel reicht als sichere Querungshilfe nicht
aus. Für
Fußgänger und Fahrradfahrer ist die Querung der Onkel-Tom-Straße kaum bzw. nur
unter Gefahr möglich. Die Querung (Mittelinsel) ist ganzjährig stark
frequentiert, da hier das Naherholungsgebiet Krumme Lanke, das
Naturschutzgebiet Langes Luch und die Rodelbahn beginnt. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 8. September 2008 Für
die Fraktion der SPD Für
die Fraktion GRÜNE Karnetzki Buchta Markl-Vieto ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 30.09.2008 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
und Verkehr beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme
bei keiner Enthaltung angenommen. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen. Wilhelm Ausschussvorsitzender ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung am 19.11.2008 beschlossen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass der Fußgängerübergang in der Onkel-Tom-Straße (Ecke Riemeisterstraße,
Quermatenweg) mit einem Zebrastreifen ergänzt wird. Des
Weiteren möge das Bezirksamt prüfen, ob der Fußgängerübergang mittelfristig
durch eine Lichtzeichensignalanlage mit Bedarfsanforderung gesichert werden
kann. Rögner-Francke BVVorsteher |
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