Drucksache - 0719/III  

 
 
Betreff: Jugendmigrationsdienst für Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:510
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Gleichstellung und IntegrationAusschuss für Gleichstellung und Integration
Verfasser:I. Köhne 
Drucksache-Art:AusschussantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.06.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
26.06.2008 
24. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
15.07.2008 
20. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
25.09.2008 
26. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.10.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 28.05.2008
Auszug Protokoll GuI vom 28.05.2008
BE Haushalt vom 26.06.08 + Auszug Protokoll GuI
BE JHA vom 15.07.2008
BE Haushalt vom 25.09.2008
Beschluss vom 15.10.2008
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.10.2009

In seiner 14

In seiner 14. Sitzung vom 28.05.2008 wurde vom Ausschuss für Gleichstellung und Integration folgender Antrag formuliert und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen:

 

 

„Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren auch in Steglitz-Zehlendorf ein Jugendmigrationsdienst eingerichtet wird.

 

Begründung:

Für diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird der Integrationsprozess durch den Jugendmigrationsdienst mit individuellen Angeboten auf allen erforderlichen Stationen professionell begleitet (z.B.: Integrationskurse, Alltagsorientierung, Schulprobleme, Berufsausbildung, Praktika, Freizeit, Jugendhilfe). Diese Altersgruppe hat in Steglitz-Zehlendorf den höchsten Anteil bei den Menschen mit Migrationshintergrund.

Gefördert / finanziert wird dieser Dienst vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).“

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 28.05.2008

 

Köhne

Ausschussvorsitzende

 

 

Der Antrag wurde am 26.06.2008 in der 24. Sitzung des Haushaltsausschuss beraten und beschlossen, den Antrag vorab zur Mitberatung in den Jugendhilfeausschuss zu überweisen. Der Haushaltsausschuss bleibe der federführende Ausschuss. Weiterhin wird dem Antrag ein Protokollauszug des Ausschusses für Gleichstellung und Integration beigefügt.

 

Müller

Ausschussvorsitzender

 

 

 

Da der Ältestenrat, in dem die Fraktionen ihre Zustimmung zu der vom Haushaltsauschuss erbetenen zusätzlichen Überweisung des Antrags in den Jugendhilfeausschuss ihre Zustimmung hätten geben müssen, vor den parlamentarischen Ferien nicht mehr tagt und um zu ermöglichen, dass der Antrag noch vor der Sommerpause vom JHA beraten werden kann, wandte sich der BVVorsteher am 27.06.2008 schriftlich mit der Frage an die vier Fraktionen, ob sie der vom Haushaltsausschuss gewünschten Überweisung zustimmen.


In ihrer Antwort stimmten alle vier Fraktionen der zusätzlichen Überweisung des Antrags in den mitberatenden Jugendhilfeausschuss zu.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Der Antrag wurde am 15.07.2008 in der 20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren auch in Steglitz-Zehlendorf ein Jugendmigrationsdienst eingerichtet und finanziert wird.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Rolle

Ausschussvorsitzender

 

 

 

 

 

 

Der Antrag wurde am 25.09.2008 in der 26. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren auch in Steglitz-Zehlendorf ein Jugendmigrationsdienst eingerichtet und über entsprechende Bundesmittel finanziert wird.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Die BVV hat in ihrer 22. Sitzung am 15.10.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren auch in Steglitz-Zehlendorf ein Jugendmigrationsdienst eingerichtet und über entsprechende Bundesmittel finanziert wird.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 


Auszug aus der
N i e d e r s c h r i f t

14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration

 

Sitzungstermin:

Mittwoch, 28.05.2008

 

Sitzungsbeginn:

17:00 Uhr

 

Sitzungsende:

18:50 Uhr

 

Ort, Raum:

Rathaus Zehlendorf, BVV-Saal

 

zu 4

Jugendmigrationsdienst
Vorstellung der Anbieter aus umliegenden Bezirken:
- Frau Rockhoff / Jugendmigrationsdienste DWBO (Diakonisches Werk Berlin-
  Brandenburg-schles.-Oberlausitz)
- Herr Chourabi / Jugendmigrationsdienst AWO, Tempelhof-Schöneberg

 

Die Ausschussvorsitzende begrüßt Frau Wiebke Rockhoff von der Koordinationsstelle Jugendmigrationsdienste im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg - schlesische Oberlausitz eV. und Herrn Hamza Chourabi vom Jugendmigrationsdienst der AWO im Bezirk Tempelhof-Schöneberg.

Frau Rockhoff berichtet, die Jugendmigrationsdienste seien ein Angebot der Jugend­sozialarbeit, d.h. ein Teil der Jugendhilfe, die sich mit der beruflichen Integration junger Menschen mit Benachteiligungen befasst. Zuwendungsgeber seien jedoch nicht die Kommunen, sondern das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dementsprechend seien sie auch nicht Teil der kommunalen Jugend­hilfe. Diese Bundesförderung erklärt sich daraus, dass die Jugendmigrationsdienste Nachfolger der Jugendgemeinschaftswerke sind, die jugendliche Aus- und Über­siedler berieten und die in der Zuständigkeit des Bundes waren. 2004 wurden dann alle Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die Zielgruppe aufgenommen. Im Zusammenhang mit dem neuen Zuwanderungsgesetz gab es 2005 die Zusage des Bundes, auch Integrationsleistungen zu erbringen. Im Erwachsenenbereich waren dies die Immigrationserstberatung und im Jugendbereich die Jugendmigrations- dienste mit dem Schwerpunkt auf neu zugewanderte Jugendliche, während die Beratung länger ansässiger Migranten in die Zuständigkeit der Länder fiel.

In Berlin gibt es nicht in allen Bezirken einen Jugendmigrationsdienst – so hat z.B. der Bezirk Steglitz-Zehlendorf keinen -, während in anderen Bezirken aufgrund des höheren Bedarfs mehrere Träger aktiv sind. Zu diesen Trägern in Berlin gehören u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Internationale Bund, die Caritas bzw. die In Via e.V., die regionalen Diakonischen Werke bzw. das Christliche Jugenddorfwerk. Des Weiteren berichtet Frau Rockdorf, dass diese Träger stark vernetzt zusammenarbeiten und hierbei u.a. von ihr koordiniert werden.

In einer Netzwerk- und Sozialraumarbeit wird geprüft, welche Träger welche Schwer­punkte abdecken können, um so Doppelangebote zu verhindern. Zugleich werden andere Dienste und Einrichtungen, deren Angebote sich nicht vorwiegend an jugend­liche Zuwanderer richten, für eine interkulturelle Öffnung sensibilisiert. Weiterhin soll den Jugendlichen bereits in der Phase des Sprachlernens ein sozialpädagogisches Angebot gemacht werden, das die anderen Bedarfe in den Blick nimmt.

Falls - z.B. in einem Berliner Bezirk - ein neuer Jugendmigrationsdienst eingerichtet werden soll, muss ein entsprechender Bedarf beim Mittelgeber, dem Bundesfamilien­ministerium, angemeldet werden. Allerdings kann nur dann ein neuer JMD ein­gerichtet werden, wenn an anderer Stelle im Bundesgebiet eine entsprechende Stelle frei wird. Die Neueinrichtung zusätzlicher JMDs ist seit einiger Zeit nicht mehr möglich.

Das wichtigste Ziel der Jugendmigrationsdienste ist die sprachliche, berufliche, soziale und schulische Integration junger Zuwanderer. Über allem steht die Förderung der Chancengleichheit sowie die Förderung der Partizipation im sozialen, kulturellen und politischen Leben. Hierzu gehört nicht nur die individuelle Begleitung, sondern auch die Sensibilisierung des Umfeldes der Jugendlichen.

Die Zielgruppen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im sog. „KJHG-Alter“ von zwölf bis 27 Jahren mit Migrationshintergrund und hier mit einem beson­deren Fokus auf neu zugewanderte Jugendliche. Nach dem Willen des Zuwendungs­gebers sollen möglichst alle Jugendlichen, die der Zielgruppe angehören, das Ange­bot erhalten, aber auch das Umfeld soll mit in den Blick genommen werden, z.B. Institutionen und Initiativen in den sozialen Netzwerken, im Gemeinwesen sowie die Menschen im sozialen Umfeld der Jugendlichen.

Zu den Aufgaben der Jugendmigrationsdienste gehört die individuelle Integrations­förderung, d.h. die Begleitung neu zugewanderter Jugendlicher in die richtige Schul­form und bei der Ausbildungsplatzsuche sowie weitere Orientierungshilfen. Bei Vor­liegen bestimmter Voraussetzungen soll diese Förderung im Wege des Case Managements erfolgen, d.h. in einer gemeinsamen Förderplanung mit dem einzelnen Jugendlichen, bei der Ziele festgelegt werden und der Weg dorthin dokumentiert wird. Dieses Angebot besteht nicht nur für neu zugewanderte, sondern auch für bereits länger ansässige Jugendliche.

Herr Chourabi schildert ausführlich die konkrete Arbeit der Jugendmigrationsdienste von der Erstberatung über die Zusammenarbeit mit Sprachkursträgern bis zur ab­schließenden Beratung zur beruflichen Förderung und Integration, die in Zusammen­arbeit mit den Job Centern und Arbeitsagenturen stattfindet. Sehr wichtig seien hier vor allem auch die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und die im Bezirk Tempel­hof-Schöneberg gegebene Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss. In diesem Bezirk existiere auch ein sehr gutes Netzwerk, dessen Akteure gut und effektiv zusammen­arbeiten und sich regelmäßig alle drei Monate zu Gesprächen treffen.

Nach dieser Vorstellung ihrer Einrichtungen und ihrer Arbeit beantworten Frau Rockhoff und Herr Chourabi Fragen von Mitgliedern des Ausschusses. Die Antworten werden hier in allgemeiner Form dargestellt:

Der von Frau Rockhoff verteilten Broschüre „Lassen Sie sich beraten! Beratungs­angebote für Neuzuwanderinnen und Zuwanderer“ sind die Berliner Bezirke und die dort tätigen Jugendmigrationsdienste sowie deren Angebote zu entnehmen. Die Aus­schussvorsitzende verteilt in diesem Zusammenhang den aus dem Internet gezogenen Wikipedia-Artikel zum Jugendmigrationsdienst an die Ausschuss­mitglieder.

Ein Erstkontakt zu den neu zugewanderten Jugendlichen ergibt sich meist über die Ausländerbehörde, wo sie eine Berechtigung für einen Sprachkurs erhalten. Dieser sei verpflichtend. Spätestens hier werde die Zielgruppe erreicht. Außerdem würde auf Aushängen und Info-Zetteln sowie von Verwandten und Freunden auf die Existenz und die Angebote der Jugendmigrationsdienste hingewiesen.

Heiratsmigranten, z.B. junge nachgezogene Ehefrauen, könnten und würden durch­aus das Angebot von Sprachkursen wahrnehmen. Zum einen sei die Beendigung eines Integrationskurses eine Voraussetzung für die Verlängerung der Aufenthalts­erlaubnis, zum anderen gebe es auch kleinere Träger, die Sprachkurse für ganz spezielle Gruppen, z.B. türkische Frauen, anbieten. Ein Fall, dass ein Ehemann seiner Frau den Besuch eines Kurses untersagt habe, sei nicht bekannt.

Die Betreuung illegaler Immigranten sei vom Zuwendungsgeber nicht vorgesehen. Zuwanderer, die eine Duldung bekommen, hätten jedoch die Perspektive eines Bleiberechts und würden daher ebenfalls beraten.

Zwar sei es grundsätzlich möglich, auch Jugendliche aus anderen Bezirken zu beraten; es werde jedoch versucht, diese an einen Jugendmigrationsdienst in ihrem eigenen Bezirk zu vermitteln, da dieser ihnen auch in weiteren Angelegenheiten helfen könne.

Die Sprachförderung sei zwar vor allem für über 16-jährige gedacht, da jüngere Kin­der noch der Schulpflicht unterliegen: In manchen Fällen, wo z.B. 14-jährige Kinder nach Berlin nachziehen und mangels Sprachkenntnissen den Hauptschul­abschluss nicht schaffen würden, müsste diese Förderung auch schon früher beginnen. So hätten z.B. Jugendliche aus Steglitz-Zehlendorf entsprechende Kurse in Tempelhof-Schöneberg besucht. Unter den Kindern, die nach Berlin kommen, seien auch Waisen als Teil der Gruppe der sog. minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge.

Die Ausschussvorsitzende verweist auf eine ihr vorliegende Statistik, der zu ent­nehmen ist, dass 31,5 Prozent der Bewohner des Bezirks Steglitz-Zehlendorf im Alter von 18 bis 35 Jahren, d.h. 9.500 Menschen, einen Migrationshintergrund haben; im Alter von zwölf bis 18 Jahren sind es 1.300 Menschen. Allerdings sage die Statistik nichts darüber aus, ob es sich dabei um Neuzuwanderer handelt, die eine Erst­beratung benötigen.

Die FDP-Fraktion regt an, einen Bedarf beim Bundesfamilienministerium anzu­melden. Frau Rockhoff nennt ein solches Vorgehen sinnvoll und erklärt, der Bund sehe Berlin als Ganzes stark förderungswürdig an, so dass durchaus gewisse Chancen bestünden, dass im Bezirk ein JMD eingerichtet wird.

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erläutert Frau Rockhoff ausführlich die Aufteilung der Finanzierung der JMDs zwischen Bund und Trägern. Insgesamt sei die Finanzierung durch den Bund relativ gut, so dass die Träger nur eine geringe Kofinanzierung zu leisten hätten.

Die SPD-Fraktion sieht ebenfalls einen Bedarf für einen Jugendmigrationsdienst im Bezirk und legt den Entwurf für einen entsprechenden Ausschussantrag vor. Nach einer ausführlichen Erörterung, ob man sich darauf verlassen könne, dass eine solche Einrichtung aus Drittmitteln finanziert wird oder ob der Antrag eine Einschränkung erhalten soll, falls seine Umsetzung doch haushaltsrechtliche Auswirkungen haben sollte, wird über den Antrag in der folgenden Fassung abgestimmt:

„Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren auch in Steglitz-Zehlendorf ein Jugendmigrationsdienst eingerichtet wird.

Begründung:

Für diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird der Integrationsprozess durch den Jugendmigrationsdienst mit individuellen Angeboten auf allen erforderlichen Stationen professionell begleitet (z.B.: Integrationskurse, Alltagsorientierung, Schulprobleme, Berufsausbildung, Praktika, Freizeit, Jugendhilfe). Diese Altersgruppe hat in Steglitz-Zehlendorf den höchsten Anteil bei den Menschen mit Migrationshintergrund.
Gefördert / finanziert wird dieser Dienst vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).“

Bei einer Abstimmung wird der Antrag mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen