Drucksache - 0678/III  

 
 
Betreff: Sanktionen des Jobcenters
Status:öffentlichAktenzeichen:509
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Markl-Vieto, Veraguth, Rudnick 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.04.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
27.05.2008 
18. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
24.06.2008 
19. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
15.07.2008 
20. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Soziales Empfehlung
22.09.2008 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.10.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 07.04.2008
BE JHA vom 15.07.2008
BE Soz vom 22.09.2008
Beschluss vom 15.10.2008
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.07.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei Sanktionen des Jobcenters oder des Sozialamtes gegen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern dafür Sorge zu tragen, dass das Jugendamt routinemäßig informiert wird.

 

 

Begründung: erfolgt mündlich

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07.04.2008

 

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Markl-Vieto                            Veraguth                            Rudnick

 

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Der Antrag wurde am 15.07.2008 in der 20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie dafür Sorge getragen werden kann, dass das Jugendamt routinemäßig informiert wird, bevor von Seiten des Jobcenters gegen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern Sanktionen angedacht werden müssen und die Betroffenen in solchen Fällen angemessen informiert werden können.

 

Das Ergebnis soll baldmöglichst dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben werden.“

 

Außerdem wurde der Betreff geändert von „Sanktionen des Jobcenters/Sozialamtes“ in „Sanktionen des Jobcenters.“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Rolle

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Jugendhilfeausschusses wurde am 22.09.2008 in der 18. Sitzung des Ausschusses für Soziales beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kölsch

Ausschussvorsitzende

 

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Die BVV hat in ihrer 22. Sitzung am 15.10.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie dafür Sorge getragen werden kann, dass das Jugendamt routinemäßig informiert wird, bevor von Seiten des Jobcenters gegen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern Sanktionen angedacht werden müssen und die Betroffenen in solchen Fällen angemessen informiert werden können.

 

Das Ergebnis soll baldmöglichst dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben werden.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 

 
 

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