Drucksache - 0678/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei Sanktionen des Jobcenters oder des Sozialamtes gegen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern dafür Sorge zu tragen, dass das Jugendamt routinemäßig informiert wird.
Begründung: erfolgt mündlich
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07.04.2008
Für die Fraktion GRÜNE
Markl-Vieto Veraguth Rudnick
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Der Antrag wurde am 15.07.2008 in der 20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie dafür Sorge getragen werden kann, dass das Jugendamt routinemäßig informiert wird, bevor von Seiten des Jobcenters gegen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern Sanktionen angedacht werden müssen und die Betroffenen in solchen Fällen angemessen informiert werden können.
Das Ergebnis soll baldmöglichst dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben werden.“
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Sanktionen des Jobcenters/Sozialamtes“ in „Sanktionen des Jobcenters.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Rolle Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Jugendhilfeausschusses wurde am 22.09.2008 in der 18. Sitzung des Ausschusses für Soziales beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 22. Sitzung am 15.10.2008 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie dafür Sorge getragen werden kann, dass das Jugendamt routinemäßig informiert wird, bevor von Seiten des Jobcenters gegen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern Sanktionen angedacht werden müssen und die Betroffenen in solchen Fällen angemessen informiert werden können.
Das Ergebnis soll baldmöglichst dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben werden.
Rögner-Francke BVVorsteher
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