Drucksache - 0590/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XII - 282
(Kleingartenanlage Weinviertel)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Kenntnisnahme
12.02.2008 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
20.02.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 29.01.2008
Fluchtlinien im Bereich BPlan XII - 282
Geltungsbereichsänderung BPlanVerfahren XII - 282-Begr
BE Stapl vom 12.02.2008

1

 

1.       Gegenstand der Vorlage:                          Bebauungsplan XII – 282
[Kleingartenanlage Weinviertel]

 

2.       Berichterstatter:                                        Bezirksstadtrat Stäglin

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs XII - 282 um die Grundstücke Kaiser-Wilhelm-Straße 108 – 114 A sowie 116 zu erweitern, um im Bereich des Edenkobener Weges und der Kaiser-Wilhelm-Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Telekommunikationsstandortes bzw. einer städtebaulichen Arrondierung zu schaffen.

Auf die als Anlage beigefügte Begründung wird verwiesen.

 

 

 

Kopp                                                                            Stäglin
Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat

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Die Vorlage zur Kenntnisnahme wurde am 12.02.2008 in der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hampel

Ausschussvorsitzender

 


Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin                                                                                                           
Abt. Bauen, Stadtplanung und Naturschutz                                                                                    19. Dez. 2007
Bau Dez                                                                                                                                                ( 5000

Begründung zur Geltungsbereichsänderung des Bebauungsplan-Entwurfs XII – 282

für die Grundstücke Edenkobener Weg 1 / 39 und 45, Kaiser-Wilhelm-Straße 106 B, Kaiser-Wilhelm-Straße 116 (teilweise), Scharzhofberger Straße 20, Bernkastler Straße 30 sowie Grund­buch von Lankwitz Blatt 90001 (teilweise)

im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lankwitz.

Geltungsbereichserweiterung
sowie
Änderung des BPlan-Inhaltes

 

Übersicht
BPlan-Verfahren XII - 282

 

 

 

Inhaltsverzeichnis


I.        Bisheriger Verlauf des Bebauungsplanverfahrens XII – 282                                                       4

II.       Anlass und Erfordernis der Geltungsbereichsänderung                                                             5

III.      Auswirkungen der Geltungsbereichsänderung auf das BPlan-Verfahren XII – 282                    6

IV.      Räumliche Grenzen des Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB unter Berücksichtigung der Erweiterung um die Grundstücke Kaiser-Wilhelm-Straße 108 – 114 A und 116.                      6

V.      Auswirkungen auf die Umwelt                                                                                                     7



I.          Bisheriger Verlauf des Bebauungsplanverfahrens XII – 282

Das ehemalige Bezirksamt Steglitz von Berlin hat zur planungsrechtlichen Sicherung bezirklicher Kleingartenflächen nach

                dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28. Februar 1983 und den darin enthaltenen Definitionen (Dauerkleingärten nur dann, wenn ihre Fläche in einem Be­bauungsplan (BPlan) als Dauerkleingarten festgesetzt worden ist) und Fristsetzungen (Ende der Pachtverträge mit Ablauf des 31. März 1987) sowie

                dem Beschluss Nr. 764 des Abgeordnetenhauses (Abghs.) von Berlin vom 14. Juni 1984 über den dauerhaften Erhalt von ca. 50000 Berliner Kleingärten bezogen auf die Fläche des damaligen Geltungsbereiches Berlin / West.

u.a. mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 42 / 86 vom 17. März 1986 das Bebauungsplan [BPlan] - Ver­fahren XII – D 3 eingeleitet. Das Verfahren sah zur Vereinfachung und Beschleunigung die Si­cherung mehrerer Kleingartenanlagen -u.a. auch die Kleingartenanlage „Weinviertel“- auf der Kartengrundlage im Maßstab 1 : 4000 vor.

Die damals zuständige Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen hat im Rahmen des
BPlan-Verfahrens XII – D 3 der Aufstellung des BPlanes mit Schreiben II b A 12 vom 24. Januar 1986 gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesbaugesetzes zugestimmt.

Der o. g. Bezirksamtsbeschluss Nr. 42 / 86 wurde gemäß § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes im Amtsblatt von Berlin Nr. 5 / 36. Jahrgang vom 17. Januar 1986 auf Seite 128 bekannt gemacht.

Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die Anhörung der Bürger nach § 2 a Abs. 2 des Bundesbaugesetzes fand in der Zeit vom 2. Juni 1986 bis ein-schließlich 2. Juli 1986 statt. Das Ergebnis der vorgezogenen Bürgerbeteiligung hatte keine Aus-wirkungen auf den Inhalt des BPlanentwurfes.

Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 2 Abs. 5 BBauG), ist gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesbaugesetzes mit Schrei­ben Stapl II B 2 - 6142 vom 20. Juni 1986 durchgeführt worden.

Nach der vorgezogenen Bürgerbeteiligung (§ 2a Abs. 2 BBauG) und der Beteiligung der TöB (§ 2 Abs. 5 BBauG) wurde die bisherige Vorgehensweise verlassen und aus Gründen der Planklarheit, der Bestimmtheit planerischer Festsetzungen, dem Grundsatz der Problembewältigung und zum besseren Verständnis der Bürger für die Kleingartenanlage „Weinviertel“ und angrenzende Berei­che ein eigenständiger BPlan-Entwurf mit der Kennziffer XII – 282 im Maßstab 1 : 1000 weiterge­führt.

Mit Beschluss Nr. 163 / 89 des Bezirksamtes Steglitz von Berlin vom 13. November 1989 wurde die Modifizierung des BPlan-Verfahrens XII – D 3 in Einzelbebauungsplanverfahren vollzogen und die Änderung der Beschlüsse über die Aufstellung von BPlänen im Amtsblatt für Berlin Nr. 63 / 39. Jahrgang vom 8. Dezember 1989 auf Seite 2407 öffentlich bekannt gemacht.

Zu den Änderungen wurden die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 Abs. 1 BBauG) erneut -sofern betroffen- um Stellungnahme bzw. Anregung und Bedenken aufge­fordert. In diesem Zusammenhang wurde erstmalig das Umweltamt gebeten, die Altlastenproble­matik im Bereich der Kleingartenanlagen „Weinviertel“ zu untersuchen sowie zu bewerten. Die vom Umweltamt zwischenzeitlich durchgeführten Untersuchungen haben eine Belastungssituation er­mittelt, die mit der vorgesehenen Nutzung verträglich ist.

Das BPlan-Verfahren konnte danach aufgrund der Verkehrsplanung B 101 und dem damit ver-bundenen FNP-Änderungsverfahren sowie den Entschädigungsbelangen im Hinblick auf die von der Kleingartenanlage „Weinviertel“ genutzten Flächen der Deutschen Post AG sowie der Deutschen Bundesbahn bislang nicht fortgeführt werden.

II.         Anlass und Erfordernis der Geltungsbereichsänderung

Die von der Kleingartenanlage „Weinviertel“ genutzten und im Geltungsbereich des BPlan-Verfah­rens enthaltenen Flächen befinden sich nur zu einem geringen Anteil im Eigentum des Landes Berlin (17,9 %  /  7.820 m²). Der überwiegende Anteil der Flächen ist Privateigentum der Deut­schen Bundesbahn (16,2 %  /  7.102 m²) sowie der Deutschen Post AG – Immobilienentwicklung GmbH – (65,9 % / 28.991 m²).

Mit Schreiben vom 14. Juli 2007 hat die Deutsche Post AG den Bezirksverband der Kleingärtner Steglitz e.V. davon unterrichtet, dass ihre von der Kleingartenanlage „Weinviertel“ genutzten Flä­chen nicht mehr betriebsnotwendig seien und daher für die Vermarktung vorgesehen sind. Bevor diese Flächen jedoch am Markt angeboten werden, sollte den langjährigen Nutzern zuerst die Möglichkeit des Erwerbs gegeben werden.

In mehreren Gesprächen zwischen der Deutscher Post AG, den Kleingärtnern der Kleingartenanla­ge „Weinviertel“, dem Bezirksverband der Kleingärtner Steglitz e.V. sowie dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf – Abteilung Bauen, Stadtplanung und Naturschutz – wurde letztendlich Einvernehmen hergestellt bezüglich des Erwerbes durch die Kleingärtner der Kleingartenanlage „Weinviertel“.

Im Verlauf dieser Gespräche äußerte die Deutsche Post AG den Wunsch bzw. die Vorstellung, die im Einmündungsbereich des Edenkobener Weges in die Kaiser-Wilhelm-Straße liegenden, in ihrem Eigentum befindlichen sowie von ihnen genutzten Flurstücke 125 / 6 und 125 / 8 der Gemar­kung Lankwitz – Flur 1 auch weiterhin selbst nutzen zu wollen.

Die genannten Flurstücke waren nachträglich in den Geltungsbereich des BPlan-Verfahrens
XII – 282 einbezogen worden und sollten als Teil eines angedachten Grünzuges vom Stadtpark Lankwitz bis zum Teltowkanal als angelegte Grünfläche und verbindendes „Grünelement“ zwi­schen den beiderseits der Kaiser-Wilhelm-Straße liegenden Kleingartenanlagen „Dorfaue“ und „Weinviertel“ dienen.

Aufgrund geänderter städtebaulicher Voraussetzungen und Entwicklungen durch Bebauung und Nutzungseinschränkungen von Flächen im Bereich des Grünzuges sowie finanzieller Erwägungen bezüglich noch ausstehender Aufwendungen (Ankauf privater Flächen sowie die Errichtung und Unterhaltung des Grünzuges) und der Haushaltslage des Bezirks bzw. des Landes Berlin, wurde zwischenzeitlich von der Verwirklichung der Planungsabsichten Abstand genommen.

Es bleibt somit bei der bestehenden Situation einer Wegeverbindung über die vorhandene Er­schließungsstraße „Edenkobener Weg“. Sie bietet in ihrer derzeitigen Gestaltung mit

                einer 5 m breiten Fahrbahn,

                einem beidseitig vorhandenen über 5 m breiten Fussgängerbereich, der im Bereich der Klein­gartenanlage „Weinviertel“ als Straßenbegleitgrün (Rasen und Heckenbepflanzung) angelegt worden ist,

                den beidseitig vorhandenen Baumreihen und

                einem geringen Verkehrsaufkommen

weiterhin einen angemessenen, annähernd gleichwertigen und insoweit ausreichenden Ersatz.

Mit der Aufgabe der Planung ist der Zugriff auf die Flurstücksflächen nicht mehr erforderlich und der damit verbundene Eingriff in das Privateigentum der Deutschen Post AG entbehrlich.
Die Flächen können insoweit vom Eigentümer weiterhin genutzt werden.

Die planungsrechtliche Nutzung der Flurstücksflächen wird derzeit bestimmt durch die im Bereich des Edenkobener Weges bestehenden und deckungsgleich verlaufenden förmlich festgestellten Straßen- und Baufluchtlinien vom 27. 12. 1912 [s. Anlage 1] Diese übergeleiteten Fluchtlinien sind Teil des zur damaliger Zeit entwickelten Erschließungskonzeptes der umliegenden Wohnbau-flächen und sehen u.a. den Ausbau des Edenkobener Weges zwischen Kaiser-Wilhelm-Straße und der Eisenbahntrasse in einer Breite von 33 m vor. Die o.g. Flurstücksflächen liegen innerhalb dieser geplanten Straßentrasse und sind demzufolge als Verkehrflächen gewidmet.

Der Edenkobener Weg hat derzeit einen Straßenquerschnitt von ca. 16 m Breite. Einen Ausbau auf die geplante Trassenbreite von 33 m ist nicht beabsichtigt und wird vom Bezirk auch langfristig nicht angestrebt.
Die ungenutzten Flächen der Straßenplanung liegen westlich des heutigen Straßenverlaufs und er­strecken sich neben den bereits genannten Flurstücksflächen des Poststandortes auch auf einen gleich breiten Geländestreifen der Kleingartenanlage „Weinviertel“.

Im Rahmen des BPlan-Verfahrens XII – 282 zur planungsrechtlichen Sicherung dieser Kleingarten­anlage ist für den Bereich des Edenkobener Weges die Aufhebung der vorhandenen förmlich fest­gestellten Straßen- und Baufluchtlinien vom 27. 12. 1912 sowie die Festsetzung einer Straßenbe­grenzungslinie entsprechend dem heutigen Ausbau vorgesehen.

Mit der Aufhebung der Fluchtlinien entfallen für die ungenutzten Trassenflächen die planungsrecht­lichen Qualifizierungen als Verkehrsfläche. Diese Flächen sind somit im weiteren BPlan-Verfahren entsprechend den künftigen Nutzungszielen zu qualifizieren. Während im Bereich der Kleingarten-anlage „Weinviertel“ die Nutzungsausweisung in Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ geändert wird, sollen sich im Bereich der Flurstücksflächen Art und Maß der baulichen Nutzung an den alten Baurechten und Baudichten des Baunutzungsplanes [allgemeines Wohngebiet der Baustufe III / 3] orientieren.

Lage, Größe sowie Zuschnitt der Flurstücksflächen ermöglichen keine eigenständige sinnvolle Be-bauung. Für eine sachgemäße Beurteilung sowie Nutzung dieser Flächen sind die angrenzenden Grundstücke Kaiser-Wilhelm-Straße 108 – 114 A sowie 116 mit einzubeziehen.

Aus den dargelegten Gründen sowie zur Vermeidung der Anwendung unterschiedlichen Planungs­rechtes und zur Anpassung an die heute geltenden Gesetzesregelungen ist es erforderlich, den Geltungsbereich des BPlan-Verfahrens XII – 282 um die Grundstücke Kaiser-Wilhelm-Straße
108 – 114 A sowie 116 zu erweitern.

III.        Auswirkungen der Geltungsbereichsänderung auf das BPlan-Verfahren XII – 282

Die mit dem BPlan-Verfahren verfolgten Ziele der planungsrechtlichen Sicherung der bestehen-den Kleingartenanlage „Weinviertel“ werden durch die Geltungsbereichserweiterung nicht beein­trächtigt oder gefährdet, da die hinzu genommenen Flächen keinerlei sachlichen sowie inhaltlichen Bezug zur Kleingartenanlage „Weinviertel“ bzw. zur kleingärtnerischen Nutzung hatten bzw. haben und anderweitige Belange sowie Abhängigkeiten derzeit nicht erkennbar sind.

IV.        Räumliche Grenzen des Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB unter Berücksichti­gung der Erweiterung um die Grundstücke Kaiser-Wilhelm-Straße 108 – 114 A und 116.

Mit der Änderung des Plangebietes ergibt sich zur hinreichenden Bestimmtheit der räumlichen Grenzen des Geltungsbereiches nachfolgender Titel:

Bebauungsplan-Entwurf XII – 282
für die Grundstücke Edenkobener Weg 1 / 39 und 45, Kaiser-Wilhelm-Straße 106 B / 116, Scharzhofberger Straße 20, Bernkastler Straße 30 sowie Grundbuch von Lankwitz Blatt 90001 (teilweise) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lankwitz.

V.         Auswirkungen auf die Umwelt

Mit der Erweiterung des Geltungsbereiches entstehen keine Auswirkungen für die Umwelt, da für die hinzu genommenen Flächen die bereits im Wesentlichen bestehenden planungsrechtlichen Regelungen beibehalten werden.

 


 
 

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