Drucksache - 0556/III  

 
 
Betreff: Einführung des kommunalen Wahlrechts für legal in der Bundesrepublik Deutschland lebende Menschen aus Nicht-EU-Ländern
Status:öffentlichAktenzeichen:523
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Markl-Vieto, Veraguth 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
12.12.2007 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gleichstellung und Integration Empfehlung
30.01.2008 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration vertagt   
27.02.2008 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration vertagt   
23.04.2008 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration vertagt   
28.05.2008 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Kultur und Bürgerdienste Empfehlung
19.06.2008 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste vertagt     
18.09.2008 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.10.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 03.12.2007
BE Ausschuss für Gleichstellung und Integration vom 28.05.2008
BE BiKu vom 18.09.2008
Beschluss vom 15.10.2008
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.03.2009

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Kampagne der nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen MigrantInnenvertretungen (LAGA) zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für seit fünf Jahren legal in der BRD lebende Menschen aus Nicht-EU-Ländern aktiv zu unterstützen durch

a)       die Unterschrift des Kollegialorgans auf den Seiten der Kampagne www.wahlrecht-fuer-migranten.de,

b)      einen Link auf den bezirklichen Internet-Seiten zur LAGA-Kampagne,

c)      eine veröffentlichte Erklärung zur Unterstützung der Forderung nach der Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden MigrantInnen.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, sich bei der Landesregierung und beim Landesbeauftragten für Migration und Integration dafür einzusetzen, in Zusammenarbeit mit den Beiräten für Integration und Migration der Bezirke und des Landes eine entsprechende Kampagne für Berlin zu initiieren.

 

Begründung:

Das allgemeine Wahlrecht ist ein konstitutives Element von Demokratie und somit eine identitätsstiftende Maßnahme. Gleichwohl sind bundesweit zehn Prozent der BürgerInnen davon ausgeschlossen. So entstehen quasi "demokratiefreie Zonen", die ein integratives, demokratisch organisiertes Gemeinwesen nicht länger hinnehmen kann und will.

Gerade das kommunale Gemeinwesen lebt von seiner aktiven Bürgerschaft. Die Einführung des kommunalen Wahlrechts auch für Nicht-EU-BürgerInnen mit längerem Aufenthalt ist deshalb überfällig. Denn wo Integration gefordert wird, müssen die Möglichkeiten zur politischen Teilhabe, d.h. müssen auch die entsprechenden politischen Rechte unabdingbarer Bestandteil sein. Mit dem kommunalen Wahlrecht wird Migrant/inn/en die Möglichkeit geboten, sich mit der Bundesrepublik Deutschland zu identifizieren.

Die LAGA-Kampagne fordert dies ein, zielt dabei auf eine breite öffentliche Debatte und sollte darum von Steglitz-Zehlendorf aktiv unterstützt werden.

 

Berlin, Steglitz-Zehlendorf, den 03.12.2007

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

Markl-Vieto                              Veraguth

 

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Der Antrag wurde am 28.05.2008 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration beraten und sein Betreff und Text wie folgt geändert:

 

Einführung des kommunalen Wahlrechts für legal in der Bundes­republik Deutschland lebende Menschen aus Nicht-EU-Ländern

Die BVV möge beschließen:

1.         Die BVV von Steglitz-Zehlendorf unterstützt die Einführung des kommunalen Wahlrechts für länger als eine Wahlperiode, mindestens jedoch fünf Jahre und einen Tag legal in der Bundesrepublik Deutschland lebende Menschen aus Nicht-EU-Ländern.

2.         Das Bezirksamt wird ersucht, auf seiner Homepage eine umfassende Information zum Thema „Kommunales Wahlrecht für Ausländer“ zu ermöglichen. Dazu sollte der Internethinweis geeignete Verweise zum Thema „Kommunales Wahlrecht für Ausländer“ enthalten.

Begründung:

Das allgemeine Wahlrecht ist ein konstitutives Element von Demokratie und somit eine identitätsstiftende Maßnahme. Gleichwohl sind bundesweit zehn Prozent der Bürgerinnen davon ausgeschlossen. So entstehen quasi „demokratiefreie Zonen“, die ein integratives, demokratisch organisiertes Gemeinwesen nicht länger hinnehmen kann und nicht will.
Gerade das kommunale Gemeinwesen lebt von seiner aktiven Bürgerschaft. Die Ein­führung des kommunalen Wahlrechts auch für Nicht-EU-Bürgerinnen mit längerem Aufenthalt ist deshalb überfällig. Denn wo Integration gefordert wird, müssen die Möglichkeiten zur politischen Teilhabe, d.h. müssen auch die entsprechenden politischen Rechte unabdingbarer Bestandteil sein. Mit dem kommunalen Wahlrecht wird Migrant/inn/en die Möglichkeit geboten, sich mit der Bundesrepublik Deutschland zu identifizieren.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 7 Ja-Stimmen
und 6 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzende

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration wurde am 18.09.2008 in der 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Ehrhardt

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 22. Sitzung am 15.10.2008 beschlossen:

 

  1. Die BVV von Steglitz-Zehlendorf unterstützt die Einführung des kommunalen Wahlrechts für länger als eine Wahlperiode, mindestens jedoch fünf Jahre und einen Tag legal in der Bundesrepublik Deutschland lebende Menschen aus Nicht-EU-Ländern.

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, auf seiner Homepage eine umfassende Information zum Thema „Kommunales Wahlrecht für Ausländer“ zu ermöglichen. Dazu sollte der Internethinweis geeignete Verweise zum Thema „Kommunales Wahlrecht für Ausländer“ enthalten.

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 
 

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