Drucksache - 0554/III
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass ab dem
1. 8. eines jeden Jahres neu einzuschulende Kinder, die bis dahin eine Kita
besucht haben, in ihrer Schule betreut werden können. Begründung: Der
Besuch der Kindertagesstätte endet für alle Kinder, die eingeschult werden, am
31. 07. eines jeden Jahres. Wenn die Sommerferien, wie in diesem Jahr und auch
im nächsten Schuljahr, erst Ende August enden, sind die Schulanfänger, die eine
Betreuung benötigen, zunächst für ca. 4 Wochen ohne Betreuungsstelle oder müssen,
wenn möglich, eine zentrale Betreuungsstelle besuchen, bis sie dann mit
Schulbeginn in den Hort ihrer
Schule wechseln können. Mit Rücksicht auf die noch kleinen Kinder sollte die
zeitliche Abstimmung zwischen Schließzeiten und Kita-Jahr-Ende so erfolgen,
dass den Kindern nicht ein ständiger Umgewöhnungsprozess zu gemutet wird. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 3. Dezember 2007 Für die
SPD-Fraktion Karnetzki
Krohm |
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