Drucksache - 0544/III
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, die Einrichtungen der bezirklichen psychiatrischen
Pflichtversorgung gemäß den Vorgaben PEP wie bisher auszustatten, ohne die
durch die veränderten Sozialindices verringerten Transfersummen zugrunde zu
legen. Begründung: Die
Korrektur der Verteilung der Mittel steht im Widerspruch zur erforderlichen
fachgerechten Betreuung chronisch psychisch Kranker im Bezirk. Die bisherige
bewährte Arbeit der freien Träger wird dadurch gefährdet. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 03.12.2007 Für die
Fraktion der CDU Für
die Fraktion GRÜNE Wesser Dr.
Lehmann-Brauns Markl-Vieto Meyer-Kiehn Der
Antrag wurde am 31.01.2008 in der 19. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten
und als Ergebnis dem Ältestenrat mit der Bitte zugeleitet, den Antrag in den
Haushaltsausschuss unter Mitberatung des Gesundheitsausschusses zu überweisen. Müller Ausschussvorsitzender In der
31. Sitzung des Ältestenrats vom 13.02.2008 bestand Konsens zwischen den
Fraktionen, dass der Antrag dem Gesundheitsausschuss zur Mitberatung überwiesen
und danach erneut vom Haushaltsausschuss beraten werden soll, der die
Federführung behält. Rögner-Francke BVVorsteher ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 05.03.2008 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
beraten und bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 1
Enthaltung angenommen. Dem
federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen. Meyer-Kiehn Ausschussvorsitzende ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 24.04.2008 in der 22. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten
und wie folgt geändert: „Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich beim Finanzsenator dafür einzusetzen, dass die
fehlenden 44.000 € für die psychiatrische Pflichtversorgung im Bezirk aus den
restlichen Mitteln der 15,35 Mio. € Bezirkshaushalte-Aufstockung zweckgebunden
zugewiesen wird.“ Bei einer
Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und
keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten
Fassung empfohlen. Müller Ausschussvorsitzender ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 21.05.2008 beschlossen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich beim Finanzsenator dafür einzusetzen, dass die
fehlenden 44.000 € für die psychiatrische Pflichtversorgung im Bezirk aus den
restlichen Mitteln der 15,35 Mio. € Bezirkshaushalte-Aufstockung zweckgebunden
zugewiesen wird. Rögner-Francke BVVorsteher |
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