Drucksache - 0457/III (neu)  

 
 
Betreff: Schuleinzugsbereiche verändern - Elterninteresse folgen!
Status:öffentlichAktenzeichen:353
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt, Tulke
2. Wesser
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.10.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Schulausschuss Vorberatung
06.11.2007 
11. öffentliche Sitzung des Schulausschusses vertagt     
04.12.2007 
12. öffentliche Sitzung des Schulausschusses vertagt     
08.01.2008 
13. öffentliche Sitzung des Schulausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
23.01.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 09.10.2007
BE Schule vom 08.01.2008
Beschluss vom 23.01.2008
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 25.02.2014

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Schuleinzugsbereiche im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zu einem Schuleinzugsbereich zusammengelegt werden können, weil dies nach dem Schulgesetz eine legale Möglichkeit ist, um allen Eltern ihr Recht zu geben, ihre Kinder dort anzumelden, wo sie es für richtig halten.

 

Über die Planungen des Bezirksamtes wird spätestens in der Sitzung des Schulausschusses am 31. März 2008 mit schriftlicher Vorlage berichtet.

 

Begründung:

 

Derzeit behindert die bürokratische Zuordnung zu den jeweiligen Schuleinzugsbereichen das freie Schulwahlrecht der Eltern. Für die Eltern müssen die Bedürfnisse der Kinder und das Profil der zu wählenden Schule im Vordergrund stehen.

 

Eltern können am besten selbst einschätzen, welche Schule für ihr Kind die optimalen Bedingungen erfüllt.

 

Die Schulprofile der Grundschulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf bieten den Eltern vielfältige Angebote.

 

Da die Grundschulen in ihren Bildungsangeboten unterschiedlich sind (Profilierung, Nuancierung in den Schulprogrammen, Hervorhebung von Schwerpunkten), muss die Wahlfreiheit der Eltern in den Vordergrund treten. Die Wirksamkeit der Schuleinzugsbereiche ist daher in Frage zu stellen.

 

Aus diesen Gründen ist die derzeit bürokratische Zwangszuweisung anachronistisch. Sie ignoriert die Interessen von Eltern und Schülern.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.10.2007

 

 

Für die FDP-Fraktion

 

Ehrhardt               Tulke

 

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Der Antrag wurde am 08.01.2008 in der 13. Sitzung des Schulausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,

 

  1. ob die Schuleinzugsbereiche im Schuljahr 2009/2010 für die einzelnen Schulen oder mehrere Grundschulen zusammen unter Berücksichtigung des jeweiligen Schulentwicklungsplanes festgelegt werden können.
    Dabei sollten für Grundschulen oder einzelne Züge an Grundschulen, die auf Grund einer Rechtsverordnung (§ 18 Abs. 3) als Schule besonderer Prägung eingerichtet worden sind, abweichend von Abs. 1 keine Einschulungsbereiche festgelegt werden.
    Dem Antrag auf Aufnahme in eine Schule außerhalb des Einzugsgebietes sollte im Rahmen der Aufnahmekapazität gemäß den Organisationsrichtlinien nach den folgenden Kriterien stattgegeben werden, wenn

    die Erziehungsberechtigten ein bestimmtes Schulprogramm, ein bestimmtes Fremdsprachenangebot oder eine Ganztagsschule in gebundener Form wünschen,

    durch den Besuch der Grundschule längerfristig gewachsene, stark ausgeprägte persönliche Bindungen zu anderen Kindern beeinträchtigt würden oder

    der Besuch der gewählten Grundschule die Betreuung des Kindes wesentlich erleichtern würde, insbesondere aufgrund beruflicher Erfordernisse.

    Über den Antrag entscheidet das Bezirksamt im Benehmen mit der jeweiligen Schulleiterin oder dem jeweiligen Schulleiter der aufnehmenden Grundschule. Liegen mehrere Anträge auf Aufnahme für die noch verfügbaren, freien Plätze an der Grundschule vor, entscheidet das Los.
     
  2. ob die Schuleinzugsbereiche im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ab 2011 zu einem Schuleinzugsbereich zusammengelegt werden können. Dabei sollte der Erfahrungsbericht der Landeshauptstadt Düsseldorf des Landes Nordrhein-Westfalen hinzugezogen werden.“

 

Außerdem wurde der Betreff geändert von „Schuleinzugsbereiche auflösen – Elterninteresse folgen!“ in „Schuleinzugsbereiche verändern – Elterninteressen folgen!.“

 

Es erfolgte eine getrennte Abstimmung über die beiden Punkte des geänderten Antrags.

 

Bei dieser Abstimmung wurde Punkt 1 mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. Punkt 2 wurde mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung ebenfalls angenommen.

 

Bei einer Abstimmung über den gesamten Antrag in der geänderten Fassung wurde dieser mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Krohm

Ausschussvorsitzende

 

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In der 30. Sitzung des Ältestenrats vom 22.01.2008 schließt sich die CDU-Fraktion dem Antrag in der vom Schulausschusses geänderten Fassung an.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 

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Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 23.01.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,

 

  1. ob die Schuleinzugsbereiche im Schuljahr 2009/2010 für die einzelnen Schulen oder mehrere Grundschulen zusammen unter Berücksichtigung des jeweiligen Schulentwicklungsplanes festgelegt werden können.
    Dabei sollten für Grundschulen oder einzelne Züge an Grundschulen, die auf Grund einer Rechtsverordnung (§ 18 Abs. 3) als Schule besonderer Prägung eingerichtet worden sind, abweichend von Abs. 1 keine Einschulungsbereiche festgelegt werden.
    Dem Antrag auf Aufnahme in eine Schule außerhalb des Einzugsgebietes sollte im Rahmen der Aufnahmekapazität gemäß den Organisationsrichtlinien nach den folgenden Kriterien stattgegeben werden, wenn

    die Erziehungsberechtigten ein bestimmtes Schulprogramm, ein bestimmtes Fremdsprachenangebot oder eine Ganztagsschule in gebundener Form wünschen,

    durch den Besuch der Grundschule längerfristig gewachsene, stark ausgeprägte persönliche Bindungen zu anderen Kindern beeinträchtigt würden oder

    der Besuch der gewählten Grundschule die Betreuung des Kindes wesentlich erleichtern würde, insbesondere aufgrund beruflicher Erfordernisse.

    Über den Antrag entscheidet das Bezirksamt im Benehmen mit der jeweiligen Schulleiterin oder dem jeweiligen Schulleiter der aufnehmenden Grundschule. Liegen mehrere Anträge auf Aufnahme für die noch verfügbaren, freien Plätze an der Grundschule vor, entscheidet das Los.
     
  2. ob die Schuleinzugsbereiche im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ab 2011 zu einem Schuleinzugsbereich zusammengelegt werden können. Dabei sollte der Erfahrungsbericht der Landeshauptstadt Düsseldorf des Landes Nordrhein-Westfalen hinzugezogen werden.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 
 

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