Drucksache - 0457/III (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Schuleinzugsbereiche im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zu einem Schuleinzugsbereich zusammengelegt werden können, weil dies nach dem Schulgesetz eine legale Möglichkeit ist, um allen Eltern ihr Recht zu geben, ihre Kinder dort anzumelden, wo sie es für richtig halten.
Über die Planungen des Bezirksamtes wird spätestens in der Sitzung des Schulausschusses am 31. März 2008 mit schriftlicher Vorlage berichtet.
Begründung:
Derzeit behindert die bürokratische Zuordnung zu den jeweiligen Schuleinzugsbereichen das freie Schulwahlrecht der Eltern. Für die Eltern müssen die Bedürfnisse der Kinder und das Profil der zu wählenden Schule im Vordergrund stehen.
Eltern können am besten selbst einschätzen, welche Schule für ihr Kind die optimalen Bedingungen erfüllt.
Die Schulprofile der Grundschulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf bieten den Eltern vielfältige Angebote.
Da die Grundschulen in ihren Bildungsangeboten unterschiedlich sind (Profilierung, Nuancierung in den Schulprogrammen, Hervorhebung von Schwerpunkten), muss die Wahlfreiheit der Eltern in den Vordergrund treten. Die Wirksamkeit der Schuleinzugsbereiche ist daher in Frage zu stellen.
Aus diesen Gründen ist die derzeit bürokratische Zwangszuweisung anachronistisch. Sie ignoriert die Interessen von Eltern und Schülern.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.10.2007
Für die FDP-Fraktion
Ehrhardt Tulke
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Der Antrag wurde am 08.01.2008 in der 13. Sitzung des Schulausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Schuleinzugsbereiche auflösen – Elterninteresse folgen!“ in „Schuleinzugsbereiche verändern – Elterninteressen folgen!.“
Es erfolgte eine getrennte Abstimmung über die beiden Punkte des geänderten Antrags.
Bei dieser Abstimmung wurde Punkt 1 mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. Punkt 2 wurde mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung ebenfalls angenommen.
Bei einer Abstimmung über den gesamten Antrag in der geänderten Fassung wurde dieser mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Krohm Ausschussvorsitzende
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In der 30. Sitzung des Ältestenrats vom 22.01.2008 schließt sich die CDU-Fraktion dem Antrag in der vom Schulausschusses geänderten Fassung an.
Rögner-Francke BVVorsteher
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Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 23.01.2008 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,
Rögner-Francke BVVorsteher |
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