Drucksache - 0227/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Vertrag mit dem Verein „Weg der Mitte e.V.“ über das Grundstück Schmarjestraße nur unter folgenden Bedingungen abzuschließen:
· Anwendbarkeit von Gewerbemietraumrecht auf den gesamten Vertrag, · Erzielung der aktuellen ortsüblichen Gewerbemiete für ein solches Villengrundstück und die Gartenfläche. Dabei ist für den Bereich der notwendigen Kitafläche und den dazu kitanotwendigen Teil der Gartenfläche der Mietzins anzusetzen, der aufgrund aktueller Rechtslage von jeder anderen Kita im Bezirk auch verlangt würde, · Aufnahme einer üblichen Preisindex-Gleitklausel für den nicht kitanotwendigen Teil und einer zulässigen Erhöhungsklausel für den Fall zukünftiger Möglichkeit der Mietzinserhöhung für den kitanotwendigen Teil. · Ausgleich der seit 1995 bestehenden Mietrückstände des Vereins am Maßstab des jeweiligen ortsüblichen Mietzinses unter Berücksichtigung der vorstehenden Punkte.
Begründung:
Der Verein soll als Mieter des Bezirkes anderen Mietern gegenüber gleich behandelt werden, allerdings auch keine Vorteile aus der auch durch ihn entstandenen Situation des Mietverhältnisses ziehen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.04.2007
Für die Fraktion der CDU
Wesser Hippe
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Der Antrag wurde am 06.06.2007 in der 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung beraten und aufgrund eines Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE wie folgt geändert: “Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Vertrag mit dem Verein „Weg der Mitte e.V.“ über das Grundstück Schmarjestraße nur unter folgenden Bedingungen abzuschließen: · Anwendbarkeit von Gewerbemietraumrecht wie üblich auf den gesamten Vertrag, · Erzielung der aktuellen ortsüblichen Gewerbemiete für ein solches Villengrundstück und die Gartenfläche. Dabei ist für den Bereich der notwendigen Kitafläche und den dazu kitanotwendigen Teil der Gartenfläche der Mietzins anzusetzen, der aufgrund aktueller Rechtslage von jeder anderen Kita im Bezirk auch verlangt würde. Die Festsetzung der ortsüblichen Gewerbemiete erfolgt unter Berücksichtigung des mit Beschluss der BVV vom 18.04.2007 (Drs. Nr. 255/III) angeforderten externen Sachverständigengutachtens. · Aufnahme einer üblichen Preisindex-Gleitklausel für den nicht kitanotwendigen Teil und einer zulässigen Erhöhungsklausel für den Fall zukünftiger Möglichkeit der Mietzinserhöhung für den kitanotwendigen Teil. Weiter wird das Bezirksamt aufgefordert, kurzfristig zu prüfen, ob und in welcher Höhe Mietrückstände des Vereins seit 1995 bestehen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Ausschuss mitzuteilen. Der Verein soll unverzüglich aufgefordert werden, diese Mietrückstände vor dem Mietvertragsabschluss auszugleichen.“ Bei einer Abstimmung wurde dieser Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE mit 7 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen. Bei der Schlussabstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 227/III in der geänderten Fassung wurde dieser mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Haushaltsausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der vom Bauausschuss geänderten Fassung empfohlen.
Ehlgötz Ausschussvorsitzende
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Der Antrag wurde am 27.11.2007 in der 12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, dass der Antrag durch Amtshandeln erledigt ist.
Rolle Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 29.11.2007 in der 18. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und von der Antrag stellenden CDU-Fraktion zurückgezogen worden
Müller Ausschussvorsitzender
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