Drucksache - 0227/III  

 
 
Betreff: Mietvertrag Schmarjestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Wesser, Hippe 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.04.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung Beratung
02.05.2007 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung      
06.06.2007 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung im Ausschuss abgelehnt   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
27.11.2007 
12. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses erledigt     
Haushaltsausschuss Empfehlung
28.06.2007 
7. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
30.08.2007 
8. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
25.10.2007 
17. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
29.11.2007 
18. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses im Ausschuss zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Antrag zurückgezogen

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Vertrag mit dem Verein „Weg der Mitte e.V.“ über das Grundstück Schmarjestraße nur unter folgenden Bedingungen abzuschließen:

 

·         Anwendbarkeit von Gewerbemietraumrecht auf den gesamten Vertrag,

·         Erzielung der aktuellen ortsüblichen Gewerbemiete für ein solches Villengrundstück und die Gartenfläche. Dabei ist für den Bereich der notwendigen Kitafläche und den dazu kitanotwendigen Teil der Gartenfläche der Mietzins anzusetzen, der aufgrund aktueller Rechtslage von jeder anderen Kita im Bezirk auch verlangt würde,

·         Aufnahme einer üblichen Preisindex-Gleitklausel für den nicht kitanotwendigen Teil und einer zulässigen Erhöhungsklausel für den Fall zukünftiger Möglichkeit der Mietzinserhöhung für den kitanotwendigen Teil.

·         Ausgleich der seit 1995 bestehenden Mietrückstände des Vereins am Maßstab des jeweiligen ortsüblichen Mietzinses unter Berücksichtigung der vorstehenden Punkte.

 

Begründung:

 

Der Verein soll als Mieter des Bezirkes anderen Mietern gegenüber gleich behandelt werden, allerdings auch keine Vorteile aus der auch durch ihn entstandenen Situation des Mietverhältnisses ziehen.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.04.2007

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

Wesser                            Hippe

 

 

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Der Antrag wurde am 06.06.2007 in der 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung beraten und aufgrund eines Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE wie folgt geändert:

“Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Vertrag mit dem Verein „Weg der Mitte e.V.“ über das Grundstück Schmarjestraße nur unter folgenden Bedingungen abzuschließen:

·         Anwendbarkeit von Gewerbemietraumrecht wie üblich auf den gesamten Vertrag,

·         Erzielung der aktuellen ortsüblichen Gewerbemiete für ein solches Villengrundstück und die Gartenfläche. Dabei ist für den Bereich der notwendigen Kitafläche und den dazu kitanotwendigen Teil der Gartenfläche der Mietzins anzusetzen, der aufgrund aktueller Rechtslage von jeder anderen Kita im Bezirk auch verlangt würde. Die Festsetzung der ortsüblichen Gewerbemiete erfolgt unter Berücksichtigung des mit Beschluss der BVV vom 18.04.2007  (Drs. Nr. 255/III)  angeforderten externen Sachverständigengutachtens.

·         Aufnahme einer üblichen Preisindex-Gleitklausel für den nicht kitanotwendigen Teil und einer zulässigen Erhöhungsklausel für den Fall zukünftiger Möglichkeit der Mietzinserhöhung für den kitanotwendigen Teil.

Weiter wird das Bezirksamt aufgefordert, kurzfristig zu prüfen, ob und in welcher Höhe Mietrückstände des Vereins seit 1995 bestehen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Ausschuss mitzuteilen. Der Verein soll unverzüglich aufgefordert werden, diese Mietrückstände vor dem Mietvertragsabschluss auszugleichen.“

Bei einer Abstimmung wurde dieser Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE mit 7 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

Bei der Schlussabstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 227/III in der geänderten Fassung wurde dieser mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Dem federführenden Haushaltsausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der vom Bauausschuss geänderten Fassung empfohlen.

 

 

 

Ehlgötz

Ausschussvorsitzende

 

 

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Der Antrag wurde am 27.11.2007 in der 12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, dass der Antrag durch Amtshandeln erledigt ist.

 

 

Rolle

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag wurde am 29.11.2007 in der 18. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und von der Antrag stellenden CDU-Fraktion zurückgezogen worden

 

 

Müller

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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