Drucksache - 0009/III
Die BVV
möge beschließen: Der § 2
Abs. 1 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Fassung: "Die
BVV wählt in der ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte
den Vorstand, und zwar den Bezirksverordnetenvorsteher - nachfolgend Vorsteher
genannt -, den Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher, den Schriftführer und vier
Stellv. Schriftführer." Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 16.10.2006 Für die
Fraktion der CDU Für
die Fraktion der Grünen Wesser Franke-Dressler Für die
Fraktion der SPD Für
die Fraktion der FDP Karnetzki Ehrhardt |
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