Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses - Videokonferenz
TOP: Ö 1
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 27.05.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Zusatz: Videokonferenz
 
Wortprotokoll

Es liegt eine Einwohner:innenfrage von Frau M. vor.

 

Hintergrund: r Allergiker ist echt wichtig, sich gemäß den Empfehlungen der Stiko und des Paul-Ehrlich-Instituts über die Inhaltsstoffe jeden zugelassenen Impfstoffs vorab zu informieren. Deshalb ist es wichtig, dass alle zugelassenen Impfstoffe in ihrer Vielfalt der Impftechnologie und Mittelzusammensetzung auch zur Verfügung gestellt werden. Der Vektorimpfstoff von Astra Zeneca wird nicht mehr in den Berliner Impfzentren verimpft, gleiches ist zu erwarten für den Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson namens „Janssen“, der durch die Stiko für einen Personenkreis über 60 Jahre empfohlen wird. Gleichwohl sind weitere Lieferungen derselben zu erwarten. In der Alterskohorte > 60 Jahre befinden sich noch viele Impfberechtigte der Prioritätsgruppen 1 und 2, die bisher zwar Buchungscodes für einen Impftermin in einem Berliner Impfzentrum erhielten, aber keine Impftermine dort gebucht haben vor dem Hintergrund der dort in Anwendung kommenden Vakzine.

 

Wie wird das bezirkliche Gesundheitsamt dafür sorgen, dass die 1x-Vakzine von Johnson & Johnson im Bezirk verimpft werden können? Plant das Gesundheitsamt beispielsweise Impfangebote für beschriebene Personenkreise (ohne Priorität/Prioritäten 1; 2; 3), wie z. B. Menschen mit HIV, Krebserkrankte und/oder Schwerbehinderte in der diesbezüglichen Beratungsstelle des Bezirks oder Impfangebote in „sozialen Brennpunkten“ mit den prioritätsenthobenen Vektorimpfstoffen, explizit der 1x-Vakzine von J&J?“

 

Frau Dr. Nowka (stellvertr. Ges L) beantwortet die Frage wie folgt: Die Impfkampagne wird durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung koordiniert. In die flächendeckende Impfung sind inzwischen die Hausärzt/innen einbezogen. Für Impfungen durch Hausärzt/innen ist die Priorisierung nach Kenntnis des Gesundheitsamtes inzwischen aufgehoben, d.h. Bürger und Bürgerinnen können Termine bei ihren Hausärzten vereinbaren und dort auch die Fragen bezüglich des Impfstoffes klären. Bei Allergikern insbesondere zusätzlich schwer oder chronisch Erkrankten wird die Impfung über die behandelnden Ärzt/innen unter Berücksichtigung der individuellen Risikobeurteilung für medizinisch sinnvoll erachtet. Die Hausärzt/innen beziehen die Impfstoffe nicht mehr über die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, sondern über die Apotheke ihrer Wahl. Das Gesundheitsamt plant kein allgemeines Impfangebot.

 
 

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