Auszug - Bebauungsplan 6-24 (Fischerhüttenstraße) Entscheidung zur Anwendung des § 33 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben "Howoge" im Geltungsbereich des B-Plans 6-24 auf den Grundstücken Fischerhüttenstraße 39/43 und den Flurstücken 1294, 1295,1297, 92, 1455/16 sowie 1456/16 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf  

 
 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz
TOP: Ö 7.1.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 21.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgersaal - Live Übertragung
Ort: Rathaus Zehlendorf
Zusatz: Videokonferenz
2216/V Bebauungsplan 6-24 (Fischerhüttenstraße)
Entscheidung zur Anwendung des § 33 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben "Howoge" im Geltungsbereich des B-Plans 6-24 auf den Grundstücken Fischerhüttenstraße 39/43 und den Flurstücken 1294, 1295, 1297, 92, 1455/16 sowie 1456/16 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1277/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Drucksache wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 63 GO abgestimmt.

 
 

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