Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt u.a. E-Mail Oliver Rolle, Verkehr Osdorfer Straße/Drakestraße/Finckensteinallee  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 03.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgersaal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Fachbereich Tiefbau:

1)   Dem Amt liegt folgender neuer Vorgang zu Bussonderfahrstreifen (BSF) vor: Im Hindenburgdamm soll in Fahrtrichtung Goerzallee von ca. 60 m hinter Bäkestraße bis ca. 40 m vor Drakestraße (Länge ca. 400 m) ein BSF rund um die Uhr (24/7) eingerichtet werden, und zwar in Mittellage. Der BSF soll auch r Busse im Gelegenheitsverkehr, Krankenfahrzeuge, Taxis und Radfahrende freigegeben werden. Am rechten Fahrbahnrand kann weiterhin geparkt werden, auf dem linken Fahrstreifen muss der übrige Verkehr abgewickelt werden. Etwa 40 m vor der LSA Drakestraße (an der Mittelstreifendurchfahrt) endet der BSF, ab dort stehen wieder alle drei bisherigen Fahrstreifen für alle Verkehrsarten zur Verfügung.

 

Die Frist zur Stellungnahme im Rahmen der Anhörung der Straßenbaubehörde wurde vom Amt versucht, bis zum 15.2.2021 verlängert zu bekommen: Auf die Bitte des Amtes um Fristverlängerung im Rahmen der Anhörung zu BSF-Anordnungen, damit der Vorgang im Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau besprochen werden kann, hat die Abteilung VI von SenUVK wie folgt geantwortet: bei Anordnungen durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde wird mit der formalen Anhörung der Bezirk lediglich zu seinen originären Aufgaben als Straßenbaulastträger im engeren Sinne beteiligt. Eine Frist zwischen zwei bis maximal vier Wochen ist dabei üblich und im Regelfall ausreichend. Vorab erforderlicher Klärungsbedarf wird grundsätzlich auch zuvor geklärt, üblicherweise in direktem Austausch mit der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde, die für Lade- und Lieferzonen, Parkplätze u. ä. ohnehin zuständig ist. Die Straßenverkehrsbehörden klären zu diesem Zeitpunkt miteinander die notwendigen Zeitfenster zum Liefern und Laden, den Bedarf an Parkplätzen für Schwerbehinderte usw. Sollten bauliche Anpassungen erforderlich werden, wird zudem das Tiefbauamt ebenfalls vorab beteiligt. Das sind folglich alles Klärungen, die bereits vor dem Anhörungsprozess zumeist übereinstimmend abgeschlossen sein sollten. Eine Bürgerbeteiligung ist bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen jedoch weder vorgesehen noch zweckmäßig. Ebenso verhält es sich mit dem Einfluss der BVV auf Entscheidungen außerhalb ihrer Zuständigkeit. Maßgeblich ist jedenfalls für uns allein die fachliche Stellungnahme des Straßenbaulastträgers und gegebenenfalls der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde. Eine grundsätzliche Verlängerung der Anhörungsfrist kann ich Ihnen aus den dargelegten Gründen leider nicht in Aussicht stellen. Dies schließt aber nicht aus, dass im Einzelfall gerne eine Abstimmung zu nötigen Fristverlängerung erfolgen kann. Ich hoffe auf Ihr Verständnis!

 

SG L Herr Müller-Ettler führt aus, das seitens des Amtes keine straßenbaulichen Hinderungsgründe vorliegen. Es steht aber fest, dass ab diesem Jahr noch Leitungsbauarbeiten der BWB und der Vattenfall Wärme im Hindenburgdamm geplant sind, die abgewartet werden sollten. Von diesen Leitungsarbeiten sei auch der bereits vorgestellte BSF im Hindenburgdamm von Klingsorstraße bis Gélieustraße betroffen. BV Herr Steinhoff möchte wissen, wie realistisch es ist, dass die Leitungsarbeiten tatsächlich in diesem Jahr durchgeführt werden. Schließlich gäbe es Beispiele aus der Vergangenheit, dass derartige Arbeiten erst viel später als geplant beginnen. Ein konkretes Datum könne nicht genannt werden, führt BzSRin Schellenberg aus. BV Herr Kronhagel ist der Ansicht, dass die Verkehrsprobleme des Hindenburgdamms nicht mit einer Busspur gelöst werden könnten, sondern dass das Problem an der Schaltung der LZA an der Kreuzung Drakestraße/Hindenburgdamm ge. Ein BSF führe zu weiterem Rückstau. Auch BV Herr Gruner sieht wenig Platz für einen BSF an dieser Stelle. SG L Herr Müller-Ettler sagt zu, diese Hinweise an SenUVK Abteilung VI weiterzuleiten.

 

2)   Das Amt chte den Ausschuss informieren, dass dem Fachbereich Tiefbau auch in diesem Jahr von der SenUVK wieder 150.000 €r das Programm „Barrierefreie öffentliche Räume“ (= Bordabsenkungsprogramm“) zur Verfügung gestellt werden. Die Liste, welche Maßnahmen im Jahr 2021 geplant sind, kommt zum Protokoll (siehe Anlage 1). Die bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung wurde beteiligt, hatte aber diesmal keine besonderen Wünsche.

 

3)   Ebenfalls zum Protokoll kommt eine Liste mit den Baumaßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs im Jahr 2020, aus der auch die Bilanz der Bordsteinabsenkungen des Jahres 2020 entnommen werden kann (siehe Anlage 2).

 

4)   Es gibt zusätzliche Gelder der SenUVK für Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs, die aber keine Fngerüberwege, Mittelinseln oder Bordabsenkungen sein dürfen. Das Amt überlegt, ob Rampen zur Überwindung von Treppen im öffentlichen Raum angemeldet werden können. SG L Herr Müller-Ettler fragt, ob es Ideen aus dem Kreis der Bezirksverordneten hierzu gibt. BV Frau Manzke-Stoltenberg könnte sich vorstellen, Gehwege zum Beispiel am Kranoldplatz zu verbreitern. BV Herr Steinhoff könnte sich vorstellen, Maßnahmen zur Schulwegsicherung durchzuführen. SG L Herr Müller-Ettler kann bis zum 15.03.2021 Vorschläge bei SenUVK einreichen. Er bittet um konkrete Vorschläge bis Ende Februar.

 

5)   Das Amt ist dabei, mit dem ZEUHAG e.V. eine vertragliche Grundlage zu schaffen, um gelegentliche Bahnfahrten auf den Gleisen der Goerzbahn im Dahlemer Weg zu ermöglichen. BV Herr Fröhlich möchte wissen, welche konkreten Vorgaben die Kleineisenbahner erfüllen müssten. SG L Herr Müller-Ettler erläutert, dass es hierbei vor allem um Fragen der Versicherung und Haftung gehe. Im Gespräch ist ja ein Einsatz des Versuchs-ICE jetzt im Februar 2021. BzStRin Schellenberg teilt in diesem Zusammenhang mit, dass es nicht im Interesse des Bezirksamtes sei, den „Bahnhof Schönow“ in Bezirkseigentum zu übernehmen, da das Bezirksamt weder Mittel noch Kapaziten habe, hier tätig zu werden.

 

6)   In der Ausschussitzung vom Januar 2021 sollten Fragen aus einer Mail von BV Herr Rolle bzw. des Bürgers Herrn G. beantwortet werden. Die Fragen wurden bereits schriftlich durch BzStRin Schellenberg beantwortet. Das Schreiben liegt den Fraktionen vor. SG L Herr Müller-Ettler ergänzt zwei Gesichtspunkte: Der Fachbereich Tiefbau hat sich den Zustand der vorhandenen Radwege in letzter Zeit angesehen. Es gibt einzelne Stellen, die repariert werden sollten. Dies wird veranlasst. Die von Herrn G. benannte Stelle in der Finckensteinallee wird nach Erkenntnis des Amtes schon jetzt gerne als „Parkmöglichkeit“ genutzt, obwohl sie dafür nicht ausgewiesen ist. Die Fläche liegt zwischen dem Gehweg und dem zur Fahrbahn verschwenkten Radweg und ist mit Verbundsteinpflaster befestigt. Zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde hat ein Ortstermin stattgefunden, um zu prüfen, ob die Fläche tief genug ist, um reguläre Parkflächen nach Regelplan ausweisen zu können. Dies ist leider nicht der Fall. Die Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs würde durch eine solche Maßnahme beeinträchtigt. Außerdem lässt die Bordsteinhöhe ein Überfahren nicht zu. Das Amt schlägt aber vor, an dieser Stelle Fahrradbügel für die Schwimmbadbesuchenden aufzustellen.

 

7)   BzStRin Schellenberg verteilt eine Tabelle mit den in 2020 vom Amt ausgeführten Baumaßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.

 
 

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