Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 04.03.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Es liegt eine Einwohnerfrage vor. Frau M. teilt mit, dass ihres Erachtens die Erhöhung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit auf der Bernhard-Beyer-Straße in Steinstücken von Tempo 20 auf Tempo 30 dazu führt, dass gefährliche Situationen für zu Fuß Gehende und Radfahrende entstehen, da die Wegstrecke sehr unübersichtlich ist. Sie möchte wissen, wann die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder rückgängig gemacht wird. BzStRin Schellenberg antwortet, dass bei der Prüfung eines Antrages auf einen Fußngerüberweg von der zuständigen zentralen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin (VLB) festgestellt wurde, dass eine vormals geltende Tempo-20-Regelung in der Bernhard-Beyer-Straße vergessen wurde, nach Öffnung der Grenzen aufzuheben. Mit Anhörung/Anordnung vom 10.08.2018 hat die VLB den Fachbereich Tiefbau aufgefordert, das Streckenverbot „20 km/h durch „30 km/h“ zu ersetzen. Diese Anordnung wurde am 11.09.2018 umgesetzt. Die Begründung der VLB war, dass es sich bei der Bernhard-Beyer-Straße um eine Straße des übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetzes handelt, auf der eigentlich 50 km/h gelten müsste. Nur aufgrund der Unübersichtlichkeit wegen des kurvigen Verlaufs sei 30 km/h möglich gewesen. Eine Initiative, die Bernhard-Beyer-Straße von Verbindungsfunktionsstufe III nach IV zu verschieben, ist dem Amt nicht bekannt.

Frau M. fährt fort, dass die Vorfahrtsregelung an der Einmündung Stahnsdorfer Straße auf die Bernhard-Beyer-Straße so geändert wurde, dass die Bernhard-Beyer-Straße als Hauptstraße deklariert wurde. Durch diese Regelung entsteht eine gefährliche Situation für Radfahrende, die die Stahnsdorfer Straße entlang radeln. Sie möchte wissen, wann dieser Bereich so umgestaltet wird, dass alle Fortbewegungsmittel (wieder) gleichberechtigt und sicher unterwegs sein können. SG L Herr Müller-Ettler teilt mit, dass eine Umgestaltung des Kreuzungsbereichs nicht geplant ist. Die Bernhard-Beyer-Straße ist als übergeordnete Hauptverkehrsstraße (Stufe III) festgesetzt, die Stahnsdorfer Straße hat keine übergeordnete Funktion. Selbst wenn die Bernhard-Beyer-Straße auf Stufe IV herabgesetzt würde, hätte sie immer noch eine höhere Bedeutung, zumal Buslinien auf ihr verkehren. Deshalb wurde von der VLB eine Vorfahrtsberechtigung für die Bernhard-Beyer-Straße angeordnet und vom Amt umgesetzt. Auch die Markierung der Radfahrerfurten wurde von der VLB angeordnet.

Frau M. erkundigt sich des Weiteren welche Abstimmung es mit Potsdam bzgl. der Radschnellstrecke nach Stahnsdorf gibt. Sie möchte wissen, ob es eine gemeinsame Planung oder zumindest Abstimmung mit Potsdam bzgl. des Radwegekonzeptes gibt. Herr Müller-Ettler führt aus, dass es ein interkommunales Projekt zwischen Berlin und Potsdam/Potsdam-Mittelmark zur Förderung des Radschnellverkehrs gibt. Darum kümmert sich in erster Linie die bezirkliche Wirtschaftsförderung. Konkrete Festlegungen sind noch nicht bekannt. Wenn eine offizielle Radschnellverbindung im Zuge der Stahnsdorfer Straße die Bernhard-Beyer-Straße kreuzen sollte, werden die zuständigen Straßenbaubehörden bauliche Änderungen und die Straßenverkehrsbehörden Änderungen an den bisher geltenden Verkehrsregelungen prüfen müssen.

Abschließend erkundigt sich Frau M., wie eine solche Änderung der Verkehrssituation mit dem Berliner Mobilitätsgesetz vereinbar ist, wo sie doch gezielt den Autoverkehr vor allen anderen Fortbewegungsmitteln begünstigt. Herr Müller-Ettler führt aus, dass auf der übergeordneten Bernhard-Beyer-Straße auch eine Buslinie verkehrt. ÖPNV geht vor Individualverkehr, so dass das Amt keinen Konflikt mit dem MobG BE erkennen kann.

BV Herr Netzel teilt mit, dass er sich die Situation vor Ort angeschaut hat. Das Lichtraumprofil in der Bernhard-Beyer-Straße sei sehr eingeschränkt, seiner Ansicht nachnne hier kaum schneller als 20 km/h gefahren werden. Er schlägt vor, einen Verkehrsspiegel in der Kurve aufzustellen. Außerdem sei ein Gelenkbus aus Richtung Stahnsdorf unterwegs, der das Verkehrsgeschehen ebenfalls verlangsamt. Als problematisch habe er aber die Rotbeschichtung der Fahrradfurt erkannt. Diese Beschichtung hätte auf ihn bei Nässe einen ziemlich glatten und rutschigen Eindruck gemacht, so dass Radfahrende stürzen könnten. Er bittet das Amt, diese Beschichtung zu prüfen. Bezüglich der Geschwindigkeitsbeschränkungen sollte das Amt mit der VLB sprechen, ob diese bis vor Stahnsdorfer Straße ausgeweitet werden könnte.

 
 

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