Auszug - Gefährliches Überholen von Fahrrädern auf der Brückenkuppe Sundgauer Straße unterbinden
BV Herr Steinhoff teilt mit, dass die StVO-Änderung im April 2020 kommen wird, mit der ein gesondertes Verbot zum Überholen von Radfahrenden möglich wird. BV Herr Netzel möchte wissen, auf welchem Abschnitt der Sundgauer Straße die Grüne Fraktion eine Anordnung für das Verkehrszeichen „Überholverbot Rad“ möchte. BV Herr Steinhoff führt aus, dass es sich um den Abschnitt der Brücke über die S-Bahn handelt. BV Herr Thimm ist der Ansicht, dass so ein VZ nichts bringt, da die Straße überall gleich breit ist. Außerdem müsse, wenn man so ein Schild aufstellt, auch kontrolliert werden, dass sich die Autofahrenden daran halten. BV Herr Gruner erkundigt sich nach der Straßenbreite, vielleicht wäre es ja auch denkbar, eine Radverkehrsanlage einzubauen. BD Herr Hauschulz wundert sich über die Aussage von Herrn Thimm, der ja bei der Diskussion um die Kreuzung Machnower Straße/Teltower Damm betont hatte, dass man davon ausgehen müsse, dass sich Verkehrsteilnehmende an Regeln hielten. BV Herr Thimm führt aus, dass er dieses VZ durchaus sinnvoll findet, aber nur dann, wenn tatsächlich eine Engstelle vorhanden ist. Dies sei hier nicht der Fall. BV Herr Kronhagel erklärt, dass es um den Bereich der Straßenkuppe gehe – hier könne man als Autofahrender schlecht erkennen, ob Gegenverkehr kommt und daher könne es vorkommen, dass Radfahrende mit zu geringem Abstand überholt werden. BV Herr Steinhoff ergänzt im ersten Satz des Antragtextes wie folgt: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich nach Änderung der StVO (VZ Überholverbot Rad) im Bereich der Brücke Sundgauer Straße.“
Der geänderte Antrag wird mit 11 Ja-Stimmen, bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung angenommen. |
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