Auszug - Radfahren gegen die Einbahnstraße zulassen in der Gritznerstraße
BV Herr Netzel fragt nach, ob es sich hier um den Bereich zwischen der Schildhornstraße und der Forststraße handelt. Hier werde auf beiden Seiten geparkt, so dass er findet, dass sehr wenig Platz sei für entgegenkommende Radfahrende. Evtl. müsste dann auf einer Straßenseite das Parken abgeordnet werden. BD Herr Lutz widerspricht, es sei, wenn überhaupt, nur im Kreuzungsbereich zu eng, so dass dort evtl. ein Parkplatz wegfallen könnte, damit die Situation für die Autofahrenden klarer ist. BV Herr Gruner findet, dass diese neue Regelung ausgeschildert werden müsse, damit Autofahrende auch mit entgegenkommenden Radfahrenden rechnen. BV Herr Thimm vermutet, dass bereits aktuell schon Radfahrende in die Gegenrichtung fahren, so dass es sich hier quasi um die Legalisierung eines vorhandenen Zustands handelt. Dem stimmt BV Herr Steinhoff zu. Durch diese Regelung würden die Kinder geschützt, außerdem gäbe es diese Regelung schon auf vielen anderen Straßen in der Stadt. BD Herr Hauschulz ergänzt, dass auch in der zu erwartenden Novelle der StVO gegenläufiges Fahren für Radfahrende in Einbahnstraßen zugelassen werde.
Der Antrag wird mit 13 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. |
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