Auszug - Einwohnerfragestunde
Herr B. richtet seine Einwohnerfragen, gegen die geplante Evangelische Privatschule in der Ludwigsfelder Straße 30, an die Bezirksverordneten. Die SPD-Fraktion moniert dies und gibt den Hinweis, dass Einwohner/innen laut Geschäftsordnung lediglich ein Fragerecht an das Bezirksamt, nicht aber an die Bezirksverordneten haben. Herr B. stellt seine Fragen an das Bezirksamt mit der Bitte, diese an die Bezirksverordneten zu delegieren. Das Amt erklärt, die Fragen nicht beantworten zu können. Vieles sei dem Bürger in diesem Ausschuss auch schon mitgeteilt worden. Das Amt könne Entscheidungen der Evangelischen Kirche nicht bewerten. Dies stehe dem Amt auch nicht zu. BzStR Mückisch gibt den Hinweis, direkt mit der Evangelischen Kirche in Kontakt zu treten. Herr B. entgegnet, ihm ginge es darum, den Bezirksverordneten vor Augen zu führen, über was sie heute abstimmen. Er appelliert an die Bezirksverordneten, in sich zu gehen und ihre Entscheidung für eine Evangelische Privatschule zu überdenken.
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wird die thematisch hierzu gehörende Drs. 1064/V unter TOP 5.3 vorgezogen (siehe hierzu die weitere Protokollierung unter TOP 5.3).
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