Auszug - Vor- und Nachteile des neuen Teilhabegesetzes Berichterstatterin: Frau Moritz  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Pflege, Soziales und Senioren Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Frau Moritz (Beh B) gibt eine kurze Einführung und erläutert, dass aufgrund der UN-Behindertenrechtskonventionen die Eingliederungshilfe umstrukturiert wird. Damit hat sich die Perspektive auf die Wiedereingliederungshilfe für die Menschen mit Behinderungen verändert. Den Menschen mit Behinderungen soll eine Lebenssituation geschaffen werden, die der der Menschen ohne Behinderungen gleich kommt und somit die Lebenssituationen verbessern soll. Insbesondere sind hier Selbstbestimmung und die Teilhabe an der Gesellschaft gemeint. Unter das BTHG werden dann alle Menschen mit Behinderungen fallen, d.h. mit unterschiedlichen Behinderungen (kognitiver Beeinträchtigung, mit Mobilitätseinschränkungen, Menschen mit Sinnesbehinderungen etc.). Alle Lebenswelten sollen mit diesem einen Gesetz abgebildet werden. Durch dieses Gesetz wollten die Menschen mit Behinderungen raus aus der Finanzierung der Kommune. Sie wollen keine sozialen Leistungen in dem Sinne, sondern erwarten eine Eingliederung in die Gesellschaft. Dieses Gesetz sieht u.a. vor, dass das Einkommen der Menschen mit Behinderungen geschont werden kann bzw. nicht eingesetzt werden muss und dadurch die Kommunen entlastet werden. Dieses Gesetz war von den betroffenen Menschen als Bundesgesetz gewünscht. Es ist vorgesehen, dass ab 2020 die Ehepartner nicht mehr an der Einkommensprüfung/ihr Einkommen einzusetzen beteiligt sind. Die Menschen mit Behinderungen bezweifeln, dass das BTHG in Ihrem Sinne umgesetzt werden kann. Viele aus der Behindertenbewegung sagen, dass hier verpasst worden ist, die Sozialhilfeleistungen von den Teilhabeleistungen zu trennen. Dies stellt einen riesen Verlust der Intentionen dar. Die Menschen mit Behinderungen wurden laut des IAS sehr stark in die Mitarbeit zum Teilhabegesetz einbezogen. Jedoch wurden sie tatsächlich in die Mitarbeit und Beratung einbezogen, jedoch hatten sie in den Entscheidungsgremien kein Stimmrecht mehr. Menschen mit Behinderungen haben sich einen Perspektivwechsel erhofft, der scheinbar wirklich sehr schwer zu vermitteln ist. Weitere Ausführungen, die Zielsetzungen des BTHG´s und die Probleme, welche sich aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen ergeben könnten, können dem beigefügten Handout (siehe Anlage) entnommen werden.

 
 

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