Auszug - Sanierung Rathaus Zehlendorf
Die Fraktion der Linken fragt, wann die Mittel für den Bau des Rathauses in den Haushaltsplan einstellt werden? Das Bezirksamt erklärt, dass eine gezielte Investitionszuweisung durch das Abgeordnetenhaus mit dem entsprechenden Haushaltsplan 2020/2021 eingestellt werden muss. Es könnte eine solche Festlegung mit Baubeginn 2023 erfolgen, so dass in 2020 mit der konkreten Bedarfsanalyse und den Planungen begonnen werden könnte.
Es wurden einige ausstehende Fragen zur Präsentation der Machbarkeitsstudie geklärt. Das Gremium bittet um die schriftliche Aufnahme der Erläuterungen zur Machbarkeitsstudie und zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung: „Machbarkeitsstudie: Bei einer Machbarkeitsstudie werden unter Berücksichtigung der Bedarfsanforderung unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung eines Bauvorhabens miteinander verglichen. Hierbei werden insbesondere nachfolgende Punkte ermittelt und beurteilt:
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung: In Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden Planungsalternativen in Hinblick auf die Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln (Ressourcen) verglichen. Dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (insbesondere das Sparsamkeits- und Ergiebigkeitsprinzip) als Leitmotiv zu betrachten. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen dienen somit als Kontrollinstrument, welches Entscheidungen durch die Schaffung nötiger Kosten-/ Ressourceneinsatztransparenz unterstützt. Sie ist eine Bewertung der finanziellen Mittel, den harten Faktoren wie Bau-, Betriebs- und Bauunterhaltskosten in Abhängigkeit zu den weichen Faktoren wie z.B. Terminplan, räumliche Organisation oder Vorbildfunktion des öffentlichen Auftraggebers.“ |
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