Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 21.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Bericht aus dem Grünflächenamt

 

Dez Frau Schellenberg verteilt an die Fraktionen den Tätigkeitsbericht der Spielplatzkommission für 2017/18 sowie eine Rote Nummer der Senatsverwaltung zum Kita und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP). Sie lobt Grün 25 Herrn Oesterreich für seine engagierte Arbeit im Bereich der Spielplätze. Auch für das Jahr 2019 stünden wieder Mittel aus dem KSSP bereit, mit denen Spielplätze im Bezirk saniert würden. BV Herr Krause möchte wissen, ob in der SPK nur Mitglieder der Fraktionen teilnehmen können, da die Linksfraktion eine Teilnahme nicht gewährleisten kann. Dez Frau Schellenberg sagt zu, diesbezüglich nachzufragen. Auf jeden Fall könne eine Vertretung der „Linken“ als Gast an den Sitzungen der SPK teilnehmen.

 

Dez Frau Schellenberg weist auf den nächsten Runden Tisch Grünflächen hin, der am 12.04.2019 zum Thema Entwicklung der Straßenbäume in SZ in einer wachsenden Stadt mit steigenden Nutzungsansprüchen“ stattfinden wird. Eine Einladung ergeht zeitnah.

 

Bericht aus dem Umwelt- und Naturschutzamt

 

Dez Frau Schellenberg teilt mit, dass die TÖB-Beteiligung (Träger Öffentlicher Belange) im Bebauungsplanverfahren Lichterfelde-d eröffnet ist. So haben jetzt die einzelnen Ämter ca. 4 Wochen Zeit, Stellung zu nehmen. Die zu sichtenden Akten sind sehr umfangreich. Die Stellungnahmen werden dem Stadtplanungsamt zugeleitet und anschließend würde im Stadtplanungsausschuss berichtet werden.

 

Dez Frau Schellenberg berichtet, dass die Baumfällperiode am 28.02.2019 zu Ende geht. Das Umwelt- und Naturschutzamt habe sehr viele in 2018 waren es 1780 Anträge bearbeitet. Sie bedankt sich ausdrücklich bei den Mitarbeitenden. BD Frau Hertlein fragt nach, was an der Erteilung einer Fällgenehmigung so aufwendig sei. UmNat L Herr Marschall erläutert, dass Fällgenehmigungen zum einen zu erteilen seien, wenn ume krank sind oder Absterben. Dabei müssten die Mitarbeitenden immer einen Ortstermin vereinbaren, da es manchmal im Interesse des Baumschutzes ausreichend sei, wenn einzelne Äste gefällt oder Kronenschnitte vorgenommen würden. Zum anderen würden Fällanträge im Rahmen von Bauvorhaben gestellt. Hier müsse zuerst eine Baugenehmigung vorliegen. Des Öfteren müssten Unterlagen nachgefordert werden, was die Bearbeitung zeitaufwendig macht.

 
 

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