Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Pflege, Soziales und Senioren Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 10.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Mückisch berichtet, dass es zwei aktuelle Themen gibt.

 

Das erste Thema ist das Objekt in der Tautenburger Straße. Dieses soll an die WBM übergeben werden. Die BIM hat mit der Wohnungsbaugesellschaft Mitte/Ende letzten Jahres einen Vertrag abschlossen. Dieser Vertrag muss in diesem Jahr noch durch das Abgeordnetenhaus gehen. Er wird im Februar 2019 in den Unterhausausschuss Vermögen kommen und das gesamte parlamentarische Verfahren durchlaufen. Eine Kontaktaufnahme mit den Bewohnern/Mietern sollte im Februar 2019 im Rahmen einer Veranstaltung gemeinsam mit der WBM stattfinden. Es ist geplant, allen Beteiligten deutlich zu erläutern, in welche rechtliche Situation eingetreten wird. Die WBM wird eine Erklärung abgeben, wie es aus ihrer Sicht weiter geht.

 

Das zweite Thema ist das Bundesteilhabegesetz (Inklusion). Die Eingliederungshilfe, die vorher im Rahmen der Sozialhilfe/Sozialamt verortet war, wird nun herausgelöst und ein eigenständiger Bereich sein auch organisatorisch. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, sich direkt an die Eingliederungmter zu wenden. Bisher existiert ein Eckpunktepapier, welches in der 4. oder 5. Kalenderwoche vorgelegt werden kann und noch im Rat der Bürgermeister beraten wird. Am Ende muss ein Votum hergeführt werden, wie die Organisation aussehen soll, es stehen zwei Varianten zur Verfügung:

 

Variante 1: Alles bleibt bei den jeweils zwölf Bezirken und jeder Bezirk organisiert dieses Amt, das der Träger der Eingliederungshilfe ist. Dieses Amt kann dann umlich neu gestaltet werden oder eventuell räumlich getrennt in den Räumen des Sozialamtes eingegliedert werden.

 

Variante 2: Diese von Senatsseite vorgelegte Variante sieht vor, sich auf vier Eingliederungsämter auszudehnen, d. h., jeweils drei Bezirke müssen sich entscheiden, welcher Bezirk das Eingliederungsamt bei sich im Bezirk ansiedeln wird.

 

Aktuell zeichnet sich ab, dass die Mehrzahl der Berliner Bezirke die erste Variante favorisiert. Eine Entscheidung steht noch aus. Dies wird noch einmal über den Rat der Bürgermeister abgefragt werden. Das Votum aus dieser Abfrage wird dem Senat mitgeteilt, welcher - wie auch das Abgeordnetenhaus - darüber entscheiden wird. Das gesamte Verfahren muss bis Ende des Jahres beschlossen werden, so dass am 01.01.2020 mit einer neuen Reglung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes begonnen werden kann. Eine zeitliche Übergangsregelung wird es sicherlich geben. Mit dem Bundesteilhabegesetzt gibt es laut Frau Moritz verschiedene Probleme. Menschen mit Behinderungen haben sich dagegen ausgesprochen, dass jedes Bundesland einzeln ein Landesgesetz hierüber erlassen muss, wie dieses Gesetz umgesetzt werden soll und dass Träger gefunden werden müssen. Das Bundesteilhabegesetz hatte grundsätzlich die Intention, die Menschen mit Behinderungen, mit ihren Leistungen und mit ihrem Recht an der Teilhabe an der Gesellschaft aus der Sozialhilfe unbedingt herauszunehmen. Die Menschen mit Behinderungen hoffen auf ein bundeseinheitliches Gesetz und nicht auf viele verschiedene Landesgesetze. Sie befürchten, dass es dann möglich wäre, dass die Umsetzung der einzelnen Ämter von Bezirk zu Bezirk sehr unterschiedlich sein wird. Hier hat man sich klar Einheitlichkeit erhofft. Die Betroffenen haben sich wenn es die Länder regeln ssen ein Landesamt gewünscht.

 
 

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