Auszug - Qualifizierte Bedarfsanalyse von Raumbedarfen an Schulen in Zusammenhang darstellen  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 05.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0630/V Qualifizierte Bedarfsanalyse von Raumbedarfen an Schulen in Zusammenhang darstellen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:548/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:Ehrhardt 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion begründet ihren Antrag. Das Amt erklärt, eine Aufstellung der Raumkapazitäten und die aktuelle Nutzung wird im Rahmen der Erstellung des Schulentwicklungsplans ohnehin gemacht. Dies stellt einen großen Aufwand dar, weshalb die im Antrag genannte Frist des 31. Julis 2018 keinesfalls einzuhalten ist. Auch eine Frist bis September wäre sehr optimistisch. Das Amt plädiert, die Frist bis Ende des Jahres oder bis zum Ende des ersten Quartals in 2019 anzusetzen. Die FDP-Fraktion schlägt eine Frist bis zum 31.12.2018 vor, damit man gegebenenfalls noch intervenieren könne. BzStRin Schellenberg berichtet, derzeit sind das Schul- und Hochbauamt dabei, alle Gebäude richtig zu erfassen. Sie empfindet eine Fristsetzung bis zum 31.12.2018 als nicht einhaltbar. Sie schlägt ebenfalls eine Frist bis zum Ende des ersten Quartals in 2019 vor. Die Grüne-Fraktion sieht den Antrag als durch Amtshandeln erledigt.

Auf Nachfrage antwortet das Amt, nach aktuellem Stand, wäre man Ende des ersten Quartals 2019 mit dem Schulentwicklungsplan und in diesem Zusammenhang auch mit der Raumbedarfsanalyse fertig. Die SPD-Fraktion würde dem vorliegenden Antrag zustimmen, wenn zugesichert wird, dass auch zwischendurch über den aktuellen Stand berichtet werden würde. Die CDU-Fraktion hat nicht den Eindruck, dass der Antrag durch Amtshandeln erledigt sei. Sie bittet das Amt darüber nachzudenken, ob der Ausschuss kurz vor der Festlegung der Aufnahmekapazitäten der Schulen, circa im September oder Oktober, hierzu Informationen bekommen könne. Das Amt verweist auf die dünne Personaldecke und verweist noch einmal darauf, wie umfangreich die Erstellung eines Schulentwicklungsplans ist. Insofern sei die Vorstellung, von Ergebnissen bis September oder Oktober nicht machbar seitens des Amtes. Man könne allerdings gegen Ende des Jahres einen Zwischenstand des Prozesses darstellen. Die FDP-Fraktion fordert das Bezirksamt auf, bis zum 31.12.2018 die Raumbedarfe vorzulegen, denn danach könne erst die Planung weitergeführt werden. In diesem Zusammenhang solle auch der Antrag mit der neuen Fristsetzung geändert werden. BzStRin Schellenberg verweist auf die umfangreichen Forderungen im Antrag. Hierfür braucht es Zeit, wenn man fundierte Aussagen erhalten möchte. Die Grüne-Fraktion schlägt folgende Änderung des Antrages vor:

 

„Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Steglitz-Zehlendorfer Schulen die Raumbedarfe der einzelnen Schulen im Rahmen des Schulentwicklungsplans zu ermitteln und auch darzustellen.[…]“

 

Die SPD-Fraktion schlägt eine Fristsetzung bis Ende Oktober vor. Die CDU-Fraktion beantragt eine Sitzungsunterbrechung von zehn Minuten.

 

Die Grüne-Fraktion schlägt vor, den letzten Absatz wie folgt zu ändern:

 

[…]Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, dies im Rahmen des Schulentwicklungsplans bis zum 31.03.2019 durchzuführen und am Amtshandeln des Bezirksamtes orientierte Zwischenberichte zu geben.[…]“

 

Die FDP-Fraktion macht deutlich, dass es für sie einen Unterschied darstellt, ob man eine Raumplanung zusammen mit einer Schulentwicklungsplanung vorlegt oder ob zuerst die Raumplanung vorlegt wird zusammen mit Entwicklungsoptionen, die die BVV mitgestalten könne. Ferner möchte sie, dass im Antrag schriftliche Zwischenberichte festgehalten werden. Das Amt entgegnet, dass Berichte in der Regel ohnehin im Protokoll, zum Beispiel in Form von ergänzenden Materialien, die als Anlage beigefügt werden, zu finden sind und daher keine extra Schriftform von Nöten ist. Die FDP-Fraktion erklärt, sie möchte nicht vor vollendete Tatsachen bezüglich des Schulentwicklungsplans gestellt werden und somit kein Mitspracherecht mehr haben. Des Weiteren fordert sie das Amt auf, bei den im geänderten Antrag angesprochenen Zwischenberichten, ergänzende Materialien auszuhändigen, die dem Protokoll beigefügt werden.

 

Der Vorsitzende lässt über den so geänderten Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 19 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

 
 

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