Auszug - Müllabfuhr in der Marschnerstraße sicherstellen  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 3.12
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 06.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0751/V Müllabfuhr in der Marschnerstraße sicherstellen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:514/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Lücke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Herr Tietz (Leiter der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde) sagt, die Müllabfuhr in der Marschnerstraße sei, anders als hier impliziert, sichergestellt. In der Angelegenheit fand bereits am 06.03.2018 ein Ortstermin mit der ansässigen Hausverwaltung und dem Entsorger statt. Angeblich kommen weder der Entsorger noch die Berliner Feuerwehr dort entlang. Vertreter der Feuerwehr und weiterer Entsorger waren angeblich eingeladen, erschienen aber nicht zu dem Termin. Weder die BSR noch die Berliner Feuerwehr haben sich bisher an die Straßenverkehrsbehörde gewandt. Vor Ort wurden die Durchfahrtsbreiten in der Marschnerstraße und Haydenstraße gemessen und lagen jeweils deutlich über 3,05m. In der Sache behauptet der Entsorger, derr den Wohnblock Papiermülltonnen entsorge, regemäßig Probleme in diesem Bereich zu haben. Zeitgleich wurde von der Hausverwaltung angegeben, dass, z.B. die BSR an drei Tagen in der Woche dort entsorge. Weshalb die BSR an drei Tagen problemlos entsorgen könne, wobei das genannte Haltverbot nur an einem Tag gelte, andere aber nicht, könneglicherweise mit Blick auf die Fahrzeuge erklärt werden. Die BSR und andere Entsorger verfügen über einen an die Wohnstraßen angepassten Fuhrpark. Andere sei eher mit großen Fahrzeugen unterwegs. Insbesondere in den engen Wohnstraßenbereichen ergeben sich dann Probleme. Einziges tatsächliches Problem im Kreuzungsbereich sei, dass auf Grund des Parkdrucks dort dicht an die Kreuzungen heran geparkt werde. Hier wurde der Entsorger darauf hingewiesen, dass natürlich Umsetzungen von Polizei und Ordnungsamt durchgeführt werden, solange die Behinderung noch gegeben sei. Dafür müsse jedoch das Entsorgungsfahrzeug auch am Ort vorhanden sein. rde der Entsorger hier Kontakt mit den Ordnungsamt oder der Polizei aufnehmen und gemeinsame Aktionen planen, würde sicherlich ein Lerneffekt eintreten, da es sich bei den „Eckenparkern“ i.d.R. um Anwohner handele. Die CDU bittet den Antrag zu vertagen, da aufgrund der Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde der Antrag in der Fraktion nochmal beraten werden soll.

 

Der Antrag wird vertagt.

 
 

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