Auszug - Vandalismus ist unsozial
Auf Nachfrage der SPD-Fraktion erläutert BzStR’in Schellenberg zur Praxis, dass bei Vandalismus an öffentlichen Gebäuden grundsätzlich Strafanzeige gestellt wird, mit Ausnahme von „kleineren“ Schäden, wie z.B. Schmierereien an Parkbänken etc. In den Schulen wird ihrer Kenntnis nach ebenso verfahren, es sei denn, der Täter ist unter 14 Jahren alt und noch nicht strafmündig. Die SPD-Fraktion stellt fest, dass der Antrag hinfällig ist, da das im Antrag Geforderte bereits praktiziert wird.
BzBm'in Richter-Kotowski weist darauf hin, dass der Antrag bereits im zuständigen Fachausschuss beraten wurde. Soweit Fragen den Bereich Personal betreffen, gibt sie zu bedenken, dass das Schulpersonal dem Landesschulamt untersteht.
Auf Antrag der Grüne-Fraktion wird der Antrag vertagt. |
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