Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr F., Anwohner des Geländes (Bebauungsplan 6-30), stellt folgende Fragen:

 

Ist das Bezirksamt bereit, die Bürger stärker in den Verlauf des Planungsprozesses für die Festsetzung des Bebauungsplanes 6-30 einzubeziehen sowie es ursprünglich und lange vor der vorzeitigen Bürgerbeteiligung angeregt worden war und die Bürger zu informieren, wie sich die Behörde zu der Forderung nach Lärmschutz auf der westlichen Seite der Bahn für die dort vorhandene Wohnbebauung stellt, deren Lärmsituation sich durch die geplante massive Riegelbauweise auf der Ostseite, die bei der Bausubstanz der Glaswände durch Reflektion massiv verschlechtern wird? Stadt L, Frau Lappe, beantwortet die Frage wie folgt: Das Bezirksamt wertet seit letzten Sommer sehr intensiv und ausführlich die von den Bürgern eingegangenen Stellungnahmen aus. Die Stadtplanung ist momentan in der Bearbeitung der eingereichten Stellungnahmen bzw. bei den Abwägungsvorschlägen. In den nächsten beiden Ausschüssen im Juni und Juli soll der Planungsstand vorgestellt werden. Die Thematik wird im Herbst erneut mit Beteiligung der Bürger diskutiert, es soll dazu eine Veranstaltung vor Ort stattfinden. Parallel dazu werden die Tger erneut angehört, um dann sämtliche Themen in einen Plan münden zu lassen, der hoffentlich viele Themen zufriedenstellend erfasst hat.

 

Ist das Bezirksamt bereit, den derzeit vorliegenden Stand des Verkehrsgutachtens ggf. den aktuellen Zwischenbericht den Bürgern offenzulegen, einen Termin für die endgültige Vorlage des Gutachtens und die Gründe für die eingetretene Verzögerung zu nennen und darüber zu informieren, wie sich die Haltung des Bezirksamtes zu den gegen das Vorgutachten vorgebrachten Bedenken darstellen? Stadt L beantwortet diese Frage: In den Ausschusssitzungen im Juni und Juli wird ausführlich darüber berichtet, was bisher erhoben und zusammengetragen wurde. Das Verkehrsgutachten bleibt im Moment ein Zwischenbericht, weil die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein neues Verkehrsmodell für die Stadt entwickelt und dieses beachtet und eingearbeitet werden muss. Das Verkehrsmodell liegt noch nicht vor. Der Schwerpunkt Verkehr wird voraussichtlich in der Juli-Sitzung behandelt werden.

 

Ist das Bezirksamt bereit, die Bürger zu informieren, wer den ursprünglichen Entwurf für den Städtebaulichen Vertrag vorgelegt hat, welchen Wortlaut er nach dem gegenwärtigen Arbeitsstand hat und welche Forderungen seitens der Groth-Gruppe und dem Bezirksamt bestehen, über die bisher keine Einigung erzielt werden konnte sowie das kostenmäßige Volumen, welches bisher über die in Einvernehmlichkeit vereinbarten Maßnahmen haben? Stadt L antwortet: Der Städtebauliche Vertrag ist seit ca. 2014 ein Modell des Landes Berlin. Es gibt ein Grundmodell, was allen Investoren und allen Planern zur Verfügung gestellt bzw. mit dem gearbeitet wird. Dabei wird aktuell das Berliner Modell berücksichtigt, welches sich mit den Bausteinen wie der Absicherung von Maßnahmen, der Wertsteigerung, der sozialen Infrastruktur, des sozialen Wohnungsbaus usw. beschäftigt. Mit diesem Modell setzt sich auch der Investor in Lichterfelde-Süd auseinander.

 

Frau W.-K., Gesamtelternvertreterin der Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule:

 

Zehlendorf wächst. Deswegen möchten sie bezüglich der vorgesehenen Umwidmung des Grundstücks Am Wiesenschlag für eine Neubebauung durch die Degewo nachfragen: Wie viele Wohnungen wurden in den letzten fünf Jahren gebaut und wie viele sind für die kommenden Jahre geplant? Ist dabei die Errichtung weiterer Schulen in Betracht gezogen worden, um im Sinne der Schulentwicklungsplanung (AV SEP) adäquate Schulplatzangebote zu gewährleisten? BzBm beantwortet. Beim Wohnungsneubau spielt auch die Thematik der Schulplätze eine Rolle, eine Neuerung gegenüber der letzten Legislaturperiode, allerdings eingeschränkt auf die Grundschulen nicht auf die Oberschulen. Die Berechnungen finden aber nur für benachbarte Grundschulen statt. Bei der Grundschule Am Rohrgarten spielt dies auch keine Rolle, da diese ohne Einschulungsbezirk läuft. Am Wiesenschlag werden Wohnungen gebaut und für diesen Standort war kein Neubau einer Schule vorgesehen. Die Planung ist auch schon sehr weit fortgeschritten. Stadt L ergänzt. Die Stadtentwicklung analysiert und begleitet den Wohnungsbau und die dazu gehörige soziale Infrastruktur. Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gibt es ein Wohnflächeninformationssystem, dass die Bezirke  begleiten. Die Stadtentwicklung bereitet Potentialstudien auf und beschäftigt sich mit den Wohnungsbaupotentialen. Gleichzeitig werden Konzepte für die Infrastruktur entwickelt, die mit den Senatsverwaltungen abgestimmt werden. Es findet zurzeit ein Monitoring mit der Senatsbildungsverwaltung statt. Dieses findet jedes Jahr statt. Dort werden auch die aktuellen Zahlen für die Kapazitäten betrachtet. Zehlendorf wächst im Vergleich zu anderen Bezirken moderat. In den Schulplanungsregionen Zehlendorf und Dahlem sind Überkapazitäten von Grundschulzügen prognostiziert ab 2021/ 22.

 

Herr C., Vertreter der Bürgerinitiative Zehlendorf stellt folgende Fragen:

 

Wann wird die seit Dezember 2016 dem Bezirksamt vorliegende Projektskizze zum WDM (Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Landesprogramm) Projekt „Lebendiges Zehlendorf-Mitte“ dem BBWA zur Bewilligung der Mittel vorgelegt, damit nach einer Bewilligung, noch vor dem Sommer 2017, der Antrag Langfinanzierung auf den Weg gebracht werden kann? Welches Verfahren plant das Bezirksamt für die angekündigte Bestands- und Problemanalyse samt Entwicklungskonzept für Zehlendorf Mitte? Wer wird dieses Verfahren koordinieren? Welche personellen und finanziellen Mittel sind dafür eingeplant? Wann und in welcher Form sind dabei Bürgerbeteiligungen geplant? Für welche Vorgaben und Maßnahmen sind in 2017/ 2018 konkret eine Umsetzung zu erwarten und an welchen Stellen wird dabei eine Bürgerbeteiligung erfolgen?

Die Behandlung der Fragen deckt sich mit dem TOP 3.4 „Aktive Stadtzentren“ Zehlendorf Mitte und wird daher vorgezogen.

BzBm beantwortet: Was den BVV-Beschluss vom 15.03.2017Städtebauförderung für Zehlendorf-Mitte auf den Weg bringen“ angeht, ist ein Antrag bei der Senatsverwaltung gestellt worden. Es liegt noch kein Rücklauf vor. Es gibt im Bezirksamt unter der Federführung von BzBm eine entsprechende Arbeitsgruppe zum Thema Zehlendorf Mitte. Dieser Arbeitsgruppe gehören an BzBm, ImUmTiefDez, OVBüdDez, die Wirtschaftsförderung, das Ordnungsamt, das Grünflächenamt, die Stadtentwicklung und die Straßenverkehrsbehörde. Das Gebiet Zehlendorf Mitte wird nicht nur auf den Ortskern beschränkt, sondern noch erweitert durch den Bereich der Riemeisterstraße, Mühlenstraße, Seehofstraße und Neue Straße. Es werden die Themen Kulturkiosk, Parkraumbewirtschaftungszone, Kreisverkehr Martin-Buber-Straße/ Kirchstraße, BVV-Beschluss mit der finanziellen Seite, das Fahrradparkhaus in der Hampsteadstraße, die Verlegung der Bushaltestelle, der zweite Zugang zum S-Bahnhof Zehlendorf und die Entwicklung der Anhaltiner Straße behandelt. Es erfolgt eine zusätzliche Beantwortung durch WiFö1, Herr Pawlik. Er berichtet über die Wirtschaftsdienlichen Maßnahmen, die zum Teil aus EU-Fördermitteln und einer privaten Kofinanzierung bestehen. Herr Küttner wollte Letter of Intents aus privaten Kofinanzierungen vorlegen, die bisher der Wirtschaftsförderung nicht zugegangen sind. Erst wenn diese vorliegen, kann das Projekt in das BBWA eingereicht werden.

Die FDP-Fraktion bittet darum, die Bezirksverordneten in die Überlegungen der Arbeitsgruppe mit einzubinden. Sofern weitere Ergebnisse aus dieser Arbeitsgruppe hervorgehen, wird in den Ausschusssitzungen darüber berichtet.

Die Grünen-Fraktion stellt Fragen. Welche Antragsgrundlagen liegen bereits vor? Welche zusätzlichen Baupläne sollen für den Förderantrag erstellt werden? Welche personellen und finanziellen Mittel sind dafür erforderlich? Welche weiteren Verfahrensschritte insbesondere auch die Beteiligung der Betroffenen vorgeschlagen werden? BzBm antwortet: Es wurde der Antrag auf Förderung (Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren“) gestellt und erst wenn die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, kann weitergeplant werden bzw. wenn sie nicht zur Verfügung stehen, muss andere Lösung gesucht werden.

 
 

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