Auszug - Grundschule am Karpfenteich  

 
 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Immobilienverwaltung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 01.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

BzStR Karnetzki berichtet, dass von den neu beauftragten Architekten die Vorplanungsunterlage vorliegt. Demnach ist der Baukörper längst zur Straße angeordnet, zur Schule hin ist eine Glasfront vorgesehen, ein Vordach bietet einen regengeschützten Übergang und das Foyer ist als Tribüne nutzbar. Problematisch ist, dass die Baukosten mit 6,34 Mio. € die in der Investitionsplanung vorgesehenen Mittel von 4,1 Mio. € übersteigen. Ab Kosten in Höhe von 5 Mio. € gelten höhere formale Anforderungen und die Vor- und Bauplanungsunterlagen müssen durch die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie Inneres und Sport inhaltlich geprüft und durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt baufachlich geprüft und genehmigt werden. Dazu müssen zuvor die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, welche durch die Veränderung der Landeshaushaltsordnung verschärft wurden. U.a. ist dazu abschließend die Entsperrung der Mittel durch den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses notwendig. Ziel ist es, dies noch vor Ende der aktuellen Wahlperiode zu erreichen; BzStRin Richter-Kotowski bekräftigt diesen Willen.

 

Auf Nachfrage zu den Gründen der Kostensteigerung von über 2 Mio. € erklärt BzStR Karnetzki, dass die Kostenschätzung von 4,1 Mio. € aus der nicht fertiggestellten Vorplanungsunterlage der vorherigen Architekten von Anfang des Jahres 2014 stammt. Hauptsächlich ist die Kostensteigerung durch die Erhöhung der Baunebenkosten (Honorare) verursacht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat Hinweise vor Reduzierung der Baukosten gegeben, wie z.B. das Vordach wegzulassen. Da dies jedoch Elemente des Siegerentwurfs des Architekturwettbewerbs sind, erscheint es fraglich, ob wesentliche Kosten eingespart werden können. Die alternative Errichtung einer standardisierten Halle im Rahmen des Projekts „Sporthalle von der Stange“ ist an diesem Standort nicht sinnvoll, da es das Verfahren verzögern würde.

 

BzStRin Richter-Kotowski bezeichnet sich als Befürworterin von Sporthallen von der Stange, möglicherweise ist dies bei der Grundschule am Stadtpark als Pilotprojekt möglich. Das Amt teilt dazu mit, dass die Kosten dafür auch bei über 5 Mio. € liegen, allerdings könnten die Architektenkosten von ca. 30 % eingespart werden.

 

BzStR Karnetzki führt auf Nachfrage aus, dass die Mehrkosten aus nicht verplanten Mitteln der Investitionsplanung finanziert werden könnten.

 
 

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