Auszug - Unterkünfte für wohnungslose Menschen überprüfen
Nach kurzer Erläuterung und Diskussion wird der Antrag wie folgt geändert: „Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, mindestens einmal pro Kalenderjahr die im Bezirk befindlichen Unterkünfte für Wohnungslose Menschen auf die Einhaltung der durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales festgelegten Standards durch fachlich qualifiziertes Personal hin zu überprüfen. Dabei soll besonders beachtet werden, ob die vertraglichen Leistungen zur Beratung durch Fachpersonal jederzeit und in vollem Umfang gewährleistet sind. Über die Ergebnisse dieser Prüfung ist dem Sozialausschuss der BVV nach der Überprüfung zu berichten. Nach Änderung wird der Antrag einstimmig angenommen. Absprachegemäß werden dem Protokoll vom Bezirksamt folgende Unterlagen beigefügt: - „Mindestanforderungen für nicht vertragsgebundene Obdachlosenunterkünfte“ (Anlage 1) und der - „Vorschlag des Amtes für den Sozialausschuss zur Vorgehensweise bezüglich des BVV-Beschluss Nr. 331 (Drs.Nr: 0388/IV) vom 04.12.2014 (Anlage2). Abstimmungsergebnis:
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