Auszug - Fauna-Flora-Habitat (FFH) Verträglichkeitsprüfung für Lichterfelde-Süd
Herr Dr. Ruck erläutert auf Nachfrage die rechtliche Situation zu den einzelnen Vorschlägen:
1) Für das gesamte Planungsgebiet in Lichterfelde-Süd soll eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgenommen werden Das Gebiet ist kein FFH-Gebiet – daher ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung i.S. der FFH Richtlinie nicht möglich.
Für den durch den "Masterplan" des Bezirksamts vom August 2013 als bebaubar angesehenen Teil dieses Areals soll außerdem die bei solchen Großprojekten erforderliche "Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung" vorgenommen werden. Insbesondere sollen sich diese Prüfungen auch auf das "Gewerbegebiet" an der Réaumurstraße / Landweg erstrecken. Einen „als bebaubar angesehenen Teil dieses Areals“ gibt es bislang nicht. Wie in der BVV-Anfrage Drs. 862/IV Lichterfelde Süd erläutert, wird die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach §§ 44 und 45 BNatSchG beschlussunabhängig durchgeführt, da sie ohnehin gesetzliche Vorraussetzung einer Bauplanung und Bebaubarkeit ist. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wird vor der Verabschiedung eines oder einiger B-Pläne durchgeführt, jedoch nicht schon jetzt.
Herr Dr. Ruck erläutert aus dem Anlass den Stand der Artenschutzuntersuchungen zu Lichterfelde Süd:
Abgeschlossen sind zuletzt: Im Auftrag des BA: a) Zum Jahreswechsel 2012/13: Gutachten zur Wertigkeit des Gebiets als Landschaftsschutzgebiet gemäß Beschluss 148 – von Herrn Janotta im Ausschuss vorgestellt. b) Herbst 2013: Ergänzende Untersuchung durch Herrn Kühnel zu Moorfrosch und Knoblauchkröte.
Im Auftrag der Groth Gruppe c) Naturschutzfachlicher Beitrag - Bestandsanalyse Biotope
Derzeit laufen: Im Auftrag des BA d) Artenschutz-Konzept-Sofortmaßnahmen für die Aufgaben des Bezirksamts – auch unabhängig vom Bauvorhaben. Vorstellung im Ausschuss nach Fertigstellung vorgesehen.
Im Auftrag der Groth Gruppe e) Naturschutzfachlicher Beitrag - Bestandsanalyse Fauna Die Konzeption dieser Bestandsanalyse erfolgte in Zusammenarbeit mit SenStadtUm (zuständig für Befreiungsentscheidung). In diesem Zusammenhang mit dem letzten Gutachten werden u.a. Amphibienzäune aufgestellt, um zu prüfen, in welchen Bereichen des Gebiets welche Amphibien überwintern. Dazu wurden bereits Vermutungen angestellt „Eidechsen nach Brandenburg“, die Gegenstand der Mündlichen/Kleinen Anfrage Drs. 862/IV Lichterfelde Süd in der vorletzten BVV waren.
2. alle Ergebnisse der genannten Prüfungen nach Vorliegen zu veröffentlichen.
Dies ist ohnehin gesetzliche Pflicht
3. Aufgrund der Ergebnisse möge das Bezirksamt die vorab mit der Groth-Gruppe im "Letter of Intent" vom April 2013 mit 39 Hektar vereinbarte Flächengröße auf Bebaubarkeit überprüfen.
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung kann nur für eine konkret ins Auge gefasste Fläche durchgeführt werden. Da es einen „als bebaubar angesehenen Teil dieses Areals“ bislang nicht gibt, sondern nur die angestrebte Größenordnung für die Bebauung, kann diese nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt durchgeführt werden.
Der Antrag wird auf die nächste Ausschusssitzung vertagt. |
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