Auszug - Linksabbiegen von der Clayallee durch Straßenmarkierungen erleichtern!
Die Antrag stellende Fraktion begründet den Antrag. BzStR Karnetzki verweist auf die geltende Rechtslagen, nach der gemäß § 9 Absatz 4 StVO Fahrzeuge, welche beim Linksabbiegen einander entgegenkommen, voreinander abbiegen müssen, es sei denn die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern eine andere Regelung. Die Fahrspuren der entgegengesetzt fahrenden Linksabbieger an der gegenständlichen Kreuzung kreuzen sich nicht und beide Ströme können, wenn sie nicht-geradeaus fahrenden Verkehr durchlassen müssen, gleichzeitig fahren. Die Zuständigkeit liege zudem bei der VLB. Der Antrag wurde wie folgt geändert: „Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an der Straßenkreuzung Clayallee / Saargemünder Straße / Argentinische Allee das Linksabbiegen von der Clayallee durch Straßenmarkierungen erleichtert wird. Begründung: Unverändert.“ Die SPD-Fraktion und die Piraten-Fraktion sind dem Antrag beigetreten. Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. |
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