Auszug - Straßenmarkierung Sundgauer Straße
Die Antrag stellende Fraktion begründet den Antrag. Für die Prüfung des Antrags und die Umsetzung eines eventuellen Beschlusses ist die VLB zuständig. Nach kurzer konsensualer Beratung wird der Antrag zur Abstimmung gebracht. Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. |
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