Auszug - Sauberkeit und Hygiene im S-Bahnhof Zehlendorf  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 29.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum E 306 - Live-Übertragung
Ort: Rathaus Zehlendorf
0672/IV Sauberkeit und Hygiene im S-Bahnhof Zehlendorf
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:491
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Lücke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Antrag stellende Fraktion begründet den Antrag

Die Antrag stellende Fraktion begründet den Antrag.

BzStR Karnetzki  erklärt, dass das im Durchgangsbereich befindliche Lebensmittelgeschäft zwischenzeitlich lebensmittelaufsichtlich überprüft wurde. Hierbei seien sowohl hygienische als auch bauliche Mängel festgestellt worden. Die Betreiberin sei aufgefordert worden, die Hygienemängel schnellstmöglich und die Baumängel bis zum 17.10.2013 zu beseitigen. Eine Nachkontrolle sei in der laufenden, also der 44. Kalenderwoche beabsichtigt. Nach einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Verwaltung des ehemaligen Reichsbahnvermögens und dem Bezirksamt Zehlendorf von Berlin aus dem Jahr 1985 sei der Bezirk zudem für Instandhaltung, Sauberhaltung und Winterdienst im S-Bahn-Durchgang verantwortlich. Im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche S-Bahn-Unterführung am S-Bahnhofs Zehlendorf gebe es drei Ausnahmegenehmigungen nach der StVO für den Straßenhandel mit Obst und Gemüse sowie Blumen für einen Händler. Die Ausnahmegenehmigungen seien bis zum 31.12.2014 zeitlich befristet. Im Folgezeitraum würden die zu genehmigenden Straßenhandelsflächen im Lichte der Verkehrssicherheit und Ordnung sowie aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen zusätzlichen Erfahrungen evaluiert und tendenziell erheblich reduziert.

Der Ausschuss kommt überein, dass aufgrund der vertraglichen Verhältnisse eine Mitberatung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung notwendig sei und beschließt einstimmig, den Ältestenrat zu bitten, den Antrag mitberatend in den benannten Ausschuss zu überweisen.

Um die Mitberatung abzuwarten, wird die Drucksache auf Bitte des Antragstellers vertagt.

 
 

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