Auszug - Umwelt- und Naturschutzamt (4300)
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Kapitel 4300 –Kapitel 4300 – | Umwelt- und Naturschutz | Titel 11105 – Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung | Die Gebühren fallen bei Bescheiden aus dem Altlastenkataster an. Sie sind schwer kalkulierbar, da sie bei Anfragen nur dann erhoben werden dürfen, wenn auf dem nachgefragten Grundstück tatsächlich eine Altlast vorliegt. |
Titel 11149 – Gebühren nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Umweltschutz | Höherer Ansatz, da die Gebühren des Umwelt- und des Naturschutzamtes nach deren Zusammenschluss gemeinsam veranschlagt werden. |
Titel 11193 – Ausgleichsabgabe nach dem Naturschutzrecht | Nach Einbeziehung einer Reihe von Faktoren erscheint der Ansatz nach dem Zusammenschluss des Umwelt- und des Naturschutzamtes realistisch. |
Titel 11201 – Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder | Niedriger Ansatz wird als realistischer eingeschätzt. Insgesamt sind Bußgelder und die Tatbestände, für die sie erhoben werden, schwer kalkulierbar. |
Titel 52190 – Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens aus zweckgebundenen Einnahmen | Die Restbildung in 2012 erklärt sich aus der Fusion des Umwelt- und des Naturschutzamtes, als der frühere Titel des Grünflächenamtes in diesen Titel übertragen wurde. Die folgende Frage wird vom Amt schriftlich beantwortet: Sind Maßnahmen, die zur Förderung des Schutzes, der Pflege und der Entwicklung von Natur und Landschaft dienen, im Sinne der Ausgleichspflicht des Naturschutzrechts auch das Pflanzen von Straßenbäumen? (s. Anlage 3). |
Titel 53193 – Umweltschutzfördernde Maßnahmen aus zweckgebundenen Einnahmen | Bei den geplanten Maßnahmen handelt es sich um einen Zukunftskongress sowie um einige sehr erfolgreiche Veranstaltungen der Kombinierten Energiespar- und Beschäftigungsprojekte aus Berlin (KEBAB gGmbH). Reste erklären sich dadurch, dass die Einnahmen, die von Firmen erzielt werden, häufig erst zum Ende des Jahres auf dem entsprechenden Einnahmetitel eingehen. |
Titel 54016 – Ermittlung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen | Von den „ca. 500 Grundstücken“, die in den Erläuterungen genannt sind, können aus finanziellen und Kapazitätsgründen nur bei konkreten Anfragen, Bautätigkeiten oder Verdachtsfällen Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt werden. Die Kosten für die einzelnen Untersuchungen bewegen sich nicht selten im fünfstelligen Bereich. Aufgrund von Einsparungsvorgaben wurde der ohnehin bereits zu niedrige Ansatz nochmals gekürzt. |
Titel 54031 – Beseitigung von Bodenverunreinigungen | Der Verursacher der Bodenverunreinigungen im Dahlemer Weg ist nicht mehr greifbar, so dass diese mit öffentlichen Geldern beseitigt werden müssen. Die Mittel werden vom Senat finanziert. |
Titel 54105 – Nachhaltige Entwicklung und Ressourcenschonung | Der ursprünglich für die Lokale Agenda des Bezirks eingerichtete Titel fällt weg, da die hieraus finanzierten MAE-Projekte ebenfalls weggefallen sind. |
Titel 54690 – Sonstige sächliche Verwaltungsaufgaben aus zweckgebundenen Einnahmen | Der hohe Ansatz bei den Ausgaben folgt der hohen Einnahmeerwartung im genannten korrespondierenden Einnahmetitel. |
Titel 81179 – Fahrzeuge | Vor 2012 hatte das Umweltamt keine Kraftfahrzeuge, sondern Diensträder. Nach der Fusion des Naturschutz- und Umweltamtes mussten zwei Fahrzeuge für Baumschützer angeschafft werden, da diese ständig im ganzen Bezirk im Einsatz sind. Die Anschaffung weiterer Fahrzeuge ist weder geplant noch notwendig. |
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