Auszug - Sondermittelantrag 8/2013 Ev. Kirchengemeinde Schlachtensee
Auf Nachfrage erklärt die Antragstellerin, dass der Antrag rechtzeitig im Januar dieses Jahres gestellt wurde. Aufgrund des Reisebeginns am 22.06.2013 mussten die Flugtickets zwischenzeitlich bereits gebucht werden, sie wurden jedoch noch nicht bezahlt.
Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass nach den Richtlinien über die Vergabe der Sondermittel Projekte von Kirchen in der Regel nicht gefördert werden. Da die Flugtickets bereits bestellt wurden, also eine rechtliche Verpflichtung eingegangen wurde, ist der Antrag aus formalen Gründen abzulehnen.
BzStR'in Markl-Vieto bedauert, dass die Bearbeitung des Antrags in ihrer Abteilung aufgrund einer Verwechslung so lange gedauert habe, plädiert jedoch für eine Zustimmung zum Projekt.
Das Amt führt aus, dass Zuwendungen nur gewährt werden sollen, wenn der Zweck nicht anders erreicht werden kann. Wenn eine Verpflichtung eingegangen wird, ist üblicherweise davon auszugehen, dass die Kosten dafür auch aufgebracht werden können und eine Förderung nicht nötig ist.
BV-Vorsteher Rögner-Francke fordert das Amt auf, eine eindeutige Stellungnahme dazu abzugeben. Nach seinem Dafürhalten dürfen im Zuwendungsrecht keine vorherigen Verpflichtungen eingegangen werden. BzBm Kopp bestätigt diese Auffassung und sagt eine schriftliche Erklärung zu (Anlage).
Der Ausschuss kommt überein, dass der Antrag aus formalen Gründen abzulehnen ist. Abstimmungsergebnis:
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