Auszug - Zustand sanitärer Anlagen an Steglitz-Zehlendorfer Schulen  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Immobilienverwaltung Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 23.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
0555/IV Zustand sanitärer Anlagen an Steglitz-Zehlendorfer Schulen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:484
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Krohm 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Stadtrat erklärt, dass das Schulamt als Gebäudeverwalter und Bedarfsträger der Ansprechpartner für die Prioritätensetzung ist

Der Stadtrat erklärt, dass das Schulamt als Gebäudeverwalter und Bedarfsträger der Ansprechpartner für die Prioritätensetzung ist. Der Hochbauservice hat in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung  2011 eine Statuserhebung für alle Schulgebäude durchgeführt. Daraus ergab sich eine Kostenprognose mit einem Sanierungsbedarf von sanitären Anlagen an Schulen in Höhe von 21,4 Mio. € (Gesamtsanierungsbedarf von Schulen betrug 174 Mio. €). In den letzten beiden Jahren wurde viel an Schulen saniert, so dass die Zahl nicht in Gänze aktuell ist.

Die CDU-Fraktion sieht den Antrag durch die Erläuterung vom Stadtrat als durch Amtshandeln erledigt und schlägt vor, dass bei der nächsten Haushaltsplanung möglichst viele Schulen in der Investitionsplanung berücksichtigt werden.

Auf Nachfrage der SPD, erklärt der Stadtrat, dass die Möglichkeit besteht, aus der Statuserhebung eine Liste mit Sanierungsbedarf sanitärer Anlagen von Schulen ohne Prioritätensetzung zusammenzustellen.

Die Fraktion der Grünen ergänzt, dass bei der Liste die Sanierungen der letzten beiden Jahre Berücksichtigung finden sollten und sieht den Antrag ebenfalls als durch Amtshandeln erledigt.

Die CDU-Fraktion ersucht die SPD-Fraktion den Antrag zurückzunehmen bzw. zurückzustellen, bis die aktuelle Liste vorliegt. 

Der Antrag wird vertagt.

Die Liste zur Beratung wird dem Antrag beigefügt.

 
 

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