Auszug - QR-Code für Spielplätze und Internetanwendung zur Mängelanzeige  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 4.5
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
0460/IV QR-Code für Spielplätze und Internetanwendung zur Mängelanzeige
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:337
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-FraktionPiraten-Fraktion
Verfasser:Lüders, Müller 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BzStR Karnetzki erläutert, dass aus Sicht des Ordnungsamtes derartige Meldungen nicht über Maerker sondern direkt an das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes erfolgen sollten

BzStR Karnetzki erläutert, dass aus Sicht des Ordnungsamtes derartige Meldungen nicht über Maerker sondern direkt an das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes erfolgen sollten. Gerade, wenn es um sicherheitsrelevante Mängel an den Spielgeräten gehe, sollte die mit der Einspeisung in das Maerkersystem verbundene Zeitverzögerung vermieden werden, damit das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes möglichst schnell Kenntnis von dem Mangel erhält. Zuständig für die Anbringung der Codes, wie auch für die Prüfung/Abarbeitung der gemeldeten Mängel wäre das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes. Daraufhin ändert die antragstellende Fraktion den Antrag wie folgt:

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, zusammen mit der Senatsbehörde ein begleitetes Pilotprojekt zur Überprüfung der Spielplätze zu initiieren. Ziel des Projektes soll es sein zu evaluieren, ob es möglich ist, die wöchentlichen Prüfungen durch ein Mängelmeldesystem teilweise zu ersetzen.

Auf allen Spielplatzschildern soll im Rahmen des Pilotprojektes neben der schon vorhandenen Telefonnummer des Grünflächenamtes ein gut sichtbarer QR-Code aufgebracht werden mit der Aufforderung, Mängel des Platzes dort anzuzeigen.

Begründung: unverändert.

Nach weiterer Beratung stellt der Ausschuss fest, dass er nicht zuständig sei.

Bei einer Abstimmung wurde einstimmig die Nichtbefassung beschlossen. Der Antrag in der geänderten Fassung soll lediglich im federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten werden.

 

 
 

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