Auszug - Einwohnerfragestunde
Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt BzStR’in Richter-Kotowski zu TOP 3 mit, dass sich die Schulaufsicht aufgrund von Personalproblemen nicht in der Lage gesehen hat, einen Vertreter zur heutigen Sitzung zu schicken. Der Ausschuss kommt überein, dass der Tagesordnungspunkt entfällt. BzStR’in Richter-Kotowski beantwortet entsprechende Fragen des Bürgers Herrn T. wie folgt: „Brandschutzmängel“ an den Schulen müssen differenziert betrachtet werden. Hierzu gehören gleichermaßen papierne Mobiles und Plakataufsteller in den Fluren, die sofort entfernt werden können, wie erhebliche Mängel z.B. an sicherheitsrelevanten technischen Anlagen, die erst bei deren regelmäßigen Wartungen erkannt und anschließend beseitigt werden. So werden zur Zeit an einer Schule bauliche Veränderungen vorgenommen, um solche Mängel zu beheben. Die Schulen werden über tatsächlich vorhandene wie potenzielle Gefahrenquellen auf zwei Arten informiert: Nach den regelmäßig durchgeführten Brandsicherheitsschauen in den Schulen werden sie mittels der Protokolle über die Ergebnisse dieser Begehungen in Kenntnis gesetzt. Des Weiteren werden alle Schulen in allgemeinen Schreiben des Schulamtes auf mögliche Gefahrenquellen und nutzerbedingte Mängel hingewiesen, die abzustellen seien (letztmals am 14.06.2012). An Schulen, an denen Brandschutzmängel festgestellt wurden, werden nicht Lehrer, sondern hauptamtliche Brandwarte als Kontrolleure eingesetzt, wenn es entsprechende Auflagen für bestimmte Veranstaltungen gibt. |
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