Auszug - Katastrophenschutzplan im Internet veröffentlichen
BzBm Kopp berichtet hierzu, dass der Katastrophenschutzplan von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, als für den Forschungsreaktor zuständige Aufsichtsbehörde aufgestellt und herausgegeben wird. Zugearbeitet wird von weiteren Ordnungsbehörden, SenStadtUm, SenGes, der Feuerwehr, der Polizei und auch vom BA Steglitz-Zehlendorf. Die Veröffentlichung des Katastrophenschutzplanes oder auch nur von Teilen des Planes, bedarf der Zustimmung bzw. Entscheidung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz und aller zuarbeitender Behörden. Datenschutzrechtliche Dinge müssen beachtet werden. Es sind sowohl Privatadressen als auch Telefonnummern u. a. in dem Plan verzeichnet. BV Lüders argumentiert damit, dass der Katastrophenschutzplan bereits für die Öffentlichkeit in Papierform zugänglich ist. Er ist für jeden in Papierform einsehbar. Da die meisten Bürger nicht einmal wissen, dass es so einen Plan gibt, wäre es wichtig, diesen Plan zu veröffentlichen. Die Fraktion der Piraten ist für eine Veröffentlichung im Internet, auch wenn einige Passagen der Polizei geschwärzt würden. Der Bürger könnte dann aber in jedem Fall erfahren, was es in einem Katastrophenfall für Planungen gibt. Herr Kopp weist noch einmal darauf hin, dass die Zuständigkeit bzw. Entscheidung darüber, ob der Katastrophenschutzplan ins Internet gestellt wird, nicht beim Bezirksamt liegt. Trotzdem wird das Bezirksamt selbstverständlich schriftlich an die Senatsverwaltung herantreten, um den Antrag zu unterstützen. Nach ausführlicher Diskussion wird der Antrag auf Vorschlag der CDU-Fraktion und der Grünen-Fraktion wie folgt geändert: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die jeweils aktuelle Version des „Katastrophenschutzplans für die Umgebung des Forschungsreaktors BER II“ im Internet veröffentlicht wird. Das Bezirksamt stellt sicher, dass die Webseite des Bezirksamtes an gut sichtbarer Stelle auf den Katastrophenschutzplan verweist.“ Der Antrag in der geänderten Fassung wird mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. |
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