Auszug - Sondermittelantrag 29/2012 DLRG Steglitz-Zehlendorf
Der Ausschussvorsitzende macht darauf aufmerksam, dass der Antragsteller weniger als die üblicherweise geforderten 50 % Eigenmittel zur Verfügung stellen kann. Der Antragsteller führt aus, dass die Einnahmen des Vereins gering sind, da die Mitgliederzahl stetig abnimmt. Er führt weiter aus, dass die DLRG bei Einsätzen in Ufernähe an den Wochenenden durch die Berliner Feuerwehr alarmiert wird. Im Gegensatz zur Berliner Feuerwehr kann die DLRG solche Einsätze jedoch nicht mit den Krankenkassen abrechnen.
Der Ausschuss kommt überein, dass im Hinblick auf die gemeinnützige Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit ausnahmsweise die beantragte Summe bewilligt wird.
Der Antrag auf Sondermittel der BVV wird bis zu einer Höhe von 2.600 € mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen. |
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